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Nutzungsrechte erwerbenBrüssel hört Zuckerbergs Paukenschlag
Donnerstag, 9. Januar 2025Schnelldurchlauf:
Briten wollen weiter gegen Deepfakes vorgehen +++ Entsetzen in der Digitalindustrie: Biden plant harsche Exportkontrollen für KI +++ E-Patientenakte: Erste politische Stimmen für späteren Start +++ Tiefgang: Brüssel hört Zuckerbergs Paukenschlag +++ Cybertruck-Anschlag: Chat GPT wohl für Bau des Sprengsatzes genutzt +++ KI in der Wirtschaft: IMK-Institut fordert Tempo und Sorgfalt
Guten Morgen. Der reichste Mann der Welt, Elon Musk, will sich heute Abend um 19 Uhr deutscher Zeit mit AfD-Chefin Alice Weidel live auf seiner Plattform X unterhalten. Schon die Ankündigung hatte zu heftigen Reaktionen geführt, wohl nicht zuletzt, weil Musk sich seit Wochen und Monaten in die Angelegenheit fremder Länder einmischt.
Die EU wolle ihn daran hindern, eine öffentliche Konversation mit Weidel zu halten, beschwerte sich Musk gestern auf X. „Diese Leute hassen Demokratie wirklich“. Seine Einlassung ist aber faktisch falsch, da die Unterhaltung von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit auch nicht verhindert wird. Dennoch könnte sie juristisch heikel sein.
Mit dem Digital Services Act (DSA) gibt es kein Problem, „sofern nicht extra geboostet wird“, sagte mir der Richter und Plattformexperte Daniel Holznagel. Doch ein Boost des Events durch algorithmische Manipulation könnte demnach eine Verletzung des Gesetzes darstellen. In diese Richtung ermittle die Kommission auch bereits, wie es aus Brüssel schon Anfang der Woche hieß.
Einen weiteren Einwand warf diese Woche IT-Anwalt Chan-jo Jun auf Linkedin in den Raum: Die Angelegenheit könne für die AfD noch rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie nämlich als „unzulässige Auslandsspende“ gemäß § 25 Absatz 2 des Parteiengesetzes gelten sollte. Diese und andere Verstöße ließen sich aus seiner Sicht „sehr gut argumentativ vertreten“.