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Wie KI-Wettervorhersagen das Energiesystem verbessern könnten

Dienstag, 8. April 2025

Guten Morgen. Vielleicht kennen Sie das: Sie rufen jemanden an und stellen erst nach einigen Minuten des Gesprächs fest: Sie waren die ganze Zeit auf Lautsprecher – auch andere haben mitgehört.


Digitalisierung hat dieses Phänomen nicht weniger wahrscheinlich gemacht, im Gegenteil. Nicht immer weiß man, ob man sich online wirklich mit der Person unterhält, von der man es dachte. Um diese Fragen geht es auch bei der Klage von zwei US-Amerikanern gegen Onlyfans, ein Portal mit größtenteils pornografischen Inhalten.


Die beiden Männer fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie geglaubt hatten, auf der Social-Media-Plattform gegen Bezahlung einen direkten Draht zur Person dahinter zu bekommen. Mit intimen Nachrichten, die nur für sie bestimmt waren. Später hätten sie jedoch gemerkt, dass sie nicht mit ihrem Idol kommunizierten, sondern vermutlich mit Angestellten von Agenturen, wie Jürgen Schmieder in der SZ berichtet.


Naiv, könnte man jetzt sagen. Für meinen Kollegen wirft der Fall aber eine größere Frage auf: Kann jemand zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ein bezahlter und vermeintlich authentischer Kontakt online vorgegaukelt wird? Das werden nun Gerichte entscheiden.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier

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Matthias Punz

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