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So können KI-Rechenzentren nachhaltiger werden

Donnerstag, 20. Februar 2025

Guten Tag. Es war spät geworden: In einer Nachtsitzung haben sich EU-Parlament und der Rat jetzt doch noch auf die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie geeinigt – zumindest vorläufig. Wie üblich sind erst kurz nach dem Ende des Triologs noch wenige Informationen vorhanden. Klar aber sind nun erstmals die konkreten Ziele: Bis 2030 sollen die Abfälle aus der Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln im Vergleich zu 2023 um zehn Prozent reduziert werden. Parallel sollen die Pro-Kopf-Abfälle aus dem Einzelhandel, der Gastronomie, der Lebensmittelversorgung und den Haushalten um 30 Prozent gesenkt werden.


Doch die Einigung hat nicht nur Auswirkungen auf den Lebensmittelsektor, sondern auch auf die Textilbranche. Wie von der Kommission gewünscht, kann nun die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien kommen. Wahrscheinlich ab Sommer 2027 müssen sich die Produzenten an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Kleidung, Schuhen und Heimtextilien beteiligen. Die Höhe der Gebühr wird von der Kreislauffähigkeit und der Nachhaltigkeit im Design des Produkts abhängen. Heißt also: Die Hersteller von Ultra Fast Fashion werden das Nachsehen haben.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier

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Fabian Löhe

Chefkorrespondent