Unsere Kernprodukte
Im Fokus
Weitere SZ-Produkte
Shops und Marktplätze
Media & Service
Partnerangebote
Möchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserierenMöchten Sie unsere Texte nachdrucken, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen?
Nutzungsrechte erwerbenDie Potenziale der KI für die Kreislaufwirtschaft
Donnerstag, 6. März 2025Schnelldurchlauf:
Nachhaltigkeit im Sondervermögen Infrastruktur +++ Sieben Politiker, die Nachhaltigkeit in den Bundestag tragen +++ EU bremst bei E-Mobilität +++ Weniger CSRD-Pflichten lassen Kreditrisiken steigen +++ Tiefgang: Wie KI der Kreislaufwirtschaft helfen kann +++ 36 Konzerne verursachen Hälfte der globalen CO₂-Emissionen +++ EU lässt schmutzige Schifffahrt gewähren
Guten Tag. In der Anti-Nachhaltigkeits-Bubble entsteht gerade ein „Nirwana für Zocker“. So nennen Rechtsexperten den neuen Trend, bei dem Finanzspekulanten mit Wetten gegen ESG-Gesetze Hunderte Millionen kassieren. Der Trick? Sie hängen sich einfach mit dran, wenn Unternehmen Regierungen auf zu viel Umwelt-Regulatorik verklagen. Recherchen des Guardian zufolge investieren Hedgefonds zunehmend in Schiedsgerichtsverfahren, die von Unternehmen gegen Regierungen angestrengt werden. Denn hier belaufen sich die Forderungen schnell auf zig Milliarden Dollar – die potenziellen Entschädigungssummen liegen in der Höhe von Hunderten Millionen.
Dreh- und Angelpunkt ist dabei ein kaum bekannter Bereich des internationalen Rechts, die sogenannten „Investor-state dispute settlement“ (ISDS). Bei 1.400 auf diese Weise weltweit gegen Regierungen eingeleitete Verfahren sprachen die Gerichte den Unternehmen rund 120 Milliarden Dollar an Steuergeld als Entschädigung für ausgebliebene Gewinne zu. Als Prozessfinanzierer gehen die Hedgefonds kein Risiko einer Gegenklage ein – werden aber an den hohen Entschädigungssummen substanziell beteiligt.
Besonders klagefreudig zeigt sich die fossile Brennstoffindustrie – sie allein hat rund ein Drittel aller ISDS-Verfahren angestrengt. Dass es einmal Deutschland trifft, erscheint indes, bislang, relativ unwahrscheinlich. Nach UN-Angaben stammen zwar über 80 Prozent der ISDS-Klagen aus Industrieländern. Vor Gericht sind dann aber in fast zwei Drittel der Fälle die – ohnehin klammen – Staaten des Globalen Südens die Prozessgegner.