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Aus Deutschland kein Staatsgeld mehr für die AfD?

Donnerstag, 23. Mai 2024
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Von Valerie Höhne

mit Tim Frehler und Gabriel Rinaldi

Guten Morgen. Herzlichen Glückwunsch! Uns allen, denn unser Grundgesetz wird heute 75 Jahre alt. In Berlin wird groß gefeiert, um 12 Uhr beginnt der Staatsakt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird vor dem Kanzleramt sprechen.


Der SPD-Politiker Carlo Schmid gab dem Grundgesetz seinen Namen. Dieser sollte die Bundesrepublik als Provisorium betonen, weil Ostdeutschland nicht dazugehörte. Ein besonders schöner Satz von ihm: „Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.“


Diese Freiheit bedeutet Verantwortung. Würden wir sie alle gemeinsam annehmen, ohne Gewalt, ohne Hass, es wäre ein (noch) schöneres Land.


Am Freitag übrigens erscheint unser wöchentliches Spezialbriefing
„Schattenspieler“. Es geht um die Risiken digitaler Desinformation für die Freiheit.


Willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

Eigentlich soll es ein Schlussstrich sein: Maximilian Krah, der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, will sich aus dem Bundesvorstand seiner Partei zurückziehen. Auch im Wahlkampf tritt Krah nicht mehr auf. Zu groß war der Druck auf ihn, nachdem er endgültig den Bruch mit dem französischen Rassemblement National herbeigeführt hatte. Das Versteckspiel zwischen einer Partei und ihrem Spitzenkandidaten kommt damit zu einem Ende. Vorerst.


Ärger um Krah: Denn ausgestanden ist die Sache für die AfD keineswegs. Von der Wahlliste kann die Partei ihren Spitzenkandidaten nicht mehr streichen. Und sein (gut vergütetes) Mandat will Krah antreten, wie es aus der AfD heißt. Der Zweitplatzierte auf der Liste wird ihn im Wahlkampf nicht vertreten, auch Petr Bystron kündigte gestern an, vorerst nicht mehr aufzutreten. Dazu hatten ihn die Parteivorsitzenden vergangene Woche bereits aufgefordert. Auf Platz drei folgt mit René Aust ein Mann, der als Vertrauter von Björn Höcke gilt, und der im Februar noch sagte: „Remigration“ sei „unser Ziel“. Also genau jenes Vokabular bediente, das bei den Franzosen rund um Marine Le Pen zuletzt so große Verärgerung ausgelöst hatte.


Ärger in Europa: International weniger gut kommt an, dass Krah weiterhin Mitglied der AfD ist. Der Däne Anders Vistisen, Mitglied der ID-Fraktion, der die AfD (noch) angehört, schrieb am Dienstag auf X, die AfD müsse Krah loswerden oder „die ID-Fraktion verlassen“. Sollte es so weit kommen und sollten die AfD-Abgeordneten am Ende ohne Fraktion im EP dastehen, könnten sie Geld, Redezeit und Einfluss verlieren, wie mein Kollege Hubert Wetzel schreibt.


Ärger zuhause: Der Umgang mit Krah und den internationalen Partnern wirft bei der AfD auch die Frage auf, wie weit rechts sie agieren soll. Wie mehrere Medien berichteten, kursiert ein Schreiben des hessischen Landesverbandes, das unter anderem fordert, Krah und Bystron die Mitgliedsrechte zu entziehen und sie aus der Europadelegation auszuschließen. Insbesondere Krah gilt nicht unbedingt als gemäßigter Vertreter seiner Partei. Gleichzeitig formieren sich aus der Ecke der Neuen Rechten und dem Dunstkreis von Götz Kubitschek Stimmen, die eine „Melonisierung“ und einen „Mitte-Schwenk“ wie ihn die italienische Ministerpräsidentin vollzogen hat, kategorisch ablehnen. Dass sie „Mad Max“ nun zum Rückzug aus dem Bundesvorstand bewegen konnten, können die Parteichefs dann auch nur in Teilen als Erfolg für sich reklamieren. Denn, dass Krah für das Gremium nicht mehr kandidieren wird, stand ohnehin fest.

2.

Wie groß das Dilemma der Bundesregierung im Umgang mit Israel als Partner, aber auch als Kriegspartei ist, ließ sich gestern in der Bundespressekonferenz beobachten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte auf die Frage, ob die Bundesregierung sich im Falle eines Haftbefehls gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant an die Vorgaben des Gesetzes halten und die Regierungsmitglieder verhaften würde – das sei „eine hypothetische Frage“. Man sei aber „grundsätzlich Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs“, sagte Hebestreit. Der Reuters-Kollege Andreas Rinke hakte nach, woraufhin der Regierungssprecher sagte, es würde „natürlich“ umgesetzt. Die Regierung muss wohl hoffen, dass es so nie kommt. Einen „Skandal“ nannte CDU-Chef Friedrich Merz die mögliche Verhaftung via Bild.


Nicht das einzige Problem: Spanien, Irland und Norwegen haben angekündigt, Palästina am 28. Mai als eigenen Staat anerkennen zu wollen. Israel reagierte entsetzt, damit würden Verhandlungen über die Freilassung der Geiseln torpediert. Das sei nicht Deutschlands Weg, sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amts, Kathrin Deschauer. „Ein eigenständiger Staat Palästina bleibt festes Ziel“, fuhr Deschauer fort, aber als Zwei-Staaten-Lösung. Dazu gebe es keine Alternative. Die Anerkennung solle im Rahmen eines politischen Prozesses passieren. Man könne nicht negieren, dass es unterschiedliche Positionen zu anderen EU-Ländern gebe.


Besetzte Universität: An der Humboldt-Universität wurde, fast zeitgleich zur Regierungspressekonferenz, das sozialwissenschaftliche Institut von pro-palästinensischen Aktivistinnen und Aktivisten besetzt. Und anders als bei der Bundesregierung scheint es in deren Köpfen wenig Raum für Ambiguität zu geben. Gabriel Rinaldi war vor Ort. Aus den Fenstern im Dachgeschoss zeigten Vermummte das Victory-Zeichen. Vor dem Gebäude protestierten einige hundert Menschen. In einem Dokument wurde der Staat Israel als „koloniales zionistisches Projekt“ bezeichnet, das einen „Völkermord“ begehe. Der Terror der Hamas war den Verfassern indes keine Erwähnung wert, stattdessen sprühten sie das Zeichen der Terrororganisation an Wände und Fenster des Instituts.


Eine Einigung? Nach stundenlangen Gesprächen mit den Besetzern verkündete Präsidentin Julia von Blumenthal eine – von ihr so genannte – Einigung. Die Besetzung wird bis heute um 18 Uhr geduldet, für 15 Uhr ist eine Diskussionsveranstaltung angesetzt. Eine Räumung ist damit noch nicht ausgeschlossen.

3.

Die Liste der Länder, die die Luftverteidigungsinitiative von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) unterstützen, wird länger. SZ Dossier erfuhr aus Kreisen des Verteidigungsministeriums und des Auswärtigen Amts, dass es eine Reihe von Zusagen aus Spanien, Großbritannien und Litauen gibt.


Prüfungen – aber keine konkreten Zusagen: „Dazu zählen unter anderem Patriot-Lenkflugkörper aus Spanien, Amraam-Raketen aus dem Vereinigten Königreich oder Amber-Radare aus Litauen“, hieß es. Amraam-Raketen sind Luft-Luft-Lenkwaffen, Amber-Radare können Flugbahnen voraussagen. Einige Partner prüften zudem die Abgabe von Systemen und Raketen im Bereich Patriot oder dem Boden-Luft-Lenkwaffensystem Samp/T. „Unsere Botschaften und Verteidigungsattaché-Stäbe drehen dazu auch in den Gastländern jeden Stein um“, hieß es.


Mehr Patriot-Raketen gewünscht: Am Dienstagabend hatte Russland einen Gesetzentwurf in einer Datenbank hochgeladen, der die Grenzlinien in verschiedenen Teilen der Ostsee verschieben würde. Später dementierten die Russen das Vorhaben, der Entwurf verschwand. Pistorius war zu diesem Zeitpunkt in Litauen. Die Brigade der Bundeswehr, die dauerhaft in dem baltischen Staat stationiert werden soll, soll 2027 einsatzfähig sein. Mein Kollege Georg Ismar, der dabei war, berichtet vom überschwänglichen Lob der Litauer für Pistorius. „Eine moralische Führungsstärke ohnegleichen“, attestierte ihm Litauens Verteidigungsminister Laurynas Kasčiūnas. Pistorius wünscht sich für die Allianz mehr Patriot-Systeme. Jeder, der könne, solle das so schnell wie möglich liefern, sagte er.


Streit mit Lindner: Um die Attraktivität der Litauen-Mission für deutsche Soldaten zu steigern, wollte Pistorius finanzielle Zulagen für sie einführen, berichtet der Spiegel. Doch Finanzminister Christian Lindner (FDP) legte (vorerst) sein Veto ein. Sein Staatssekretär Steffen Saebisch schrieb demnach in einer Mail, das Verteidigungsministerium müsse darlegen, ob und in welchem Umfang das Gesetz finanzierbar sei. Er lege kein „Veto“ ein, widersprach Lindner auf X, sein Ministerium habe aber Fragen. „Das @BMF_Bund ist keine Agentur, wo einfach Geld der Steuerzahler bestellt werden kann“, schrieb er.

4.

Es kann so schnell gehen. Seit Monaten, ach was, Jahren, wird in Berlin darüber spekuliert, ob die Bundestagswahl vorgezogen wird. Im Vereinigten Königreich schuf Premierminister Rishi Sunak gestern Abend Fakten. Es regnete heftig, als Sunak seine Entscheidung vor No. 10 Downing Street mitteilte. Das Lied „Things can only get better“, eine Hymne der oppositionellen Labour-Partei, wurde so laut gespielt, dass er schwer zu verstehen war. Eigentlich waren Wahlen für die zweite Jahreshälfte erwartet worden.


Neuwahlen, mal ganz anders: Eine Legislaturperiode in Großbritannien dauert maximal fünf Jahre, dann muss die Regierung eine Wahl abhalten. Weil zuletzt 2019 abgestimmt wurde, wäre das Parlament spätestens im Dezember 2024 automatisch aufgelöst worden. Seit der vergangenen Wahl amtierten in Großbritannien übrigens gleich drei Premierminister: Boris Johnson, Liz Truss und Rishi Sunak. Dessen Tories liegen in Umfragen gerade 20 Prozentpunkte hinter der Labour-Partei. Sunak geht es also ähnlich wie Scholz und seiner SPD, die liegt zurzeit auch 15 Prozentpunkte hinter der Union.

Tiefgang

Hausdurchsuchungen bei AfD-Politiker Bystron, die Verharmlosung von SS-Verbrechern durch Krah, die darauffolgende Trennung vom Rassemblement National: Gründe, ein AfD-Verbotsverfahren zu diskutieren, gibt es genug. Der frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz (CDU) fordert es lauter, seitdem das Oberverwaltungsgericht in Münster am vergangenen Wochenende sein Urteil gesprochen hatte. Er will einen Antrag in den Bundestag einbringen, „noch vor der parlamentarischen Sommerpause“, sagte er Zeit Online. Wie weit ist er mit seinem Vorhaben?


36 Mitstreiter braucht er. Ein Parteiverbot ist juristisch ein scharfes Schwert – und politisch gefährlich, bietet es doch der AfD die Möglichkeit, sich über Jahre vor Gericht als Opfer zu stilisieren. Und sollte das Verbot scheitern, wäre das für die AfD ein unglaublicher Erfolg. Die Fallhöhe könnte also kaum größer sein.


Eng im Austausch mit Wanderwitz ist der Grünen-Politiker Till Steffen. Die zentrale Frage sei, wie man zu einer geeigneten Materialsammlung komme, um den Verbotsantrag mit Belegen zu unterfüttern, die die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachweisen. Steffen spricht sich dafür aus, eine Task-Force aus den Innenministerien von Bund und Ländern zu gründen, die das Material zusammenführt. Der Vorschlag ist Teil eines Beschlusses, den die Grünen am vergangenen Wochenende veröffentlichten, demnach soll die Task-Force im Rahmen der Innenministerkonferenz eingerichtet werden, und sowohl Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden als auch „zivilgesellschaftliche Expertise“ einbeziehen. „Der Ball liegt jetzt bei den Innenministern“, sagt Steffen SZ Dossier. „Die rühren sich aber noch nicht so richtig.“


Es gebe eine Option, der AfD mit juristischen Mitteln beizukommen, ohne sie direkt zu verbieten – man könnte versuchen, ihr die Finanzierung zu entziehen. Diskutiert wurde das vor allem, nachdem das Bundesverfassungsgericht die NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, im Januar für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschloss. Staatliche Mittel sind die größte Geldquelle der AfD, sie machten 2022 knapp 45 Prozent ihrer Einnahmen aus, das zeigt der Rechenschaftsbericht der Partei.


Wäre es da nicht naheliegend, der AfD dieses Geld zu entziehen? Aus rechtlicher Sicht ist das schwierig, die Voraussetzungen seien im Wesentlichen identisch mit denen eines Parteiverbotsverfahrens, sagt Sophie Schönberger, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Der AfD muss also nachgewiesen werden, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und ihr Handeln planvoll darauf ausgerichtet ist, diese Ziele in die Tat umzusetzen, der alleinige Unterschied zum Verbotsverfahren liegt in dem, was Juristen Potenzialität nennen: So muss eine Partei nicht „nicht objektiv gefährlich sein“, um ihr die Finanzierung abzuschneiden, sagt Sophie Schönberger, „sondern es reicht, wenn sie klein und mickrig ist“ – wie die NPD.


Bei der AfD ist das nicht der Fall, die juristischen Anforderungen blieben also mehr oder weniger gleich hoch wie bei einem Parteiverbot. Martina Renner (Linke), die sich für ein solches Verfahren ausspricht, plädiert daher dafür, in Karlsruhe „Nägel mit Köpfen“ zu machen „und sich nicht auf einen möglichen Ausschluss von der Parteienfinanzierung“ zu beschränken. CDU-Politiker Marco Wanderwitz findet, es würde die AfD weit weniger schwächen, ginge man ihr nur an die Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Schließlich seien Abgeordnete im Bundestag, in den Landtagen und im Europaparlament sowie ihre Mitarbeiter damit nicht von den finanziellen Ressourcen abgeschnitten.


Einen neuen Unterstützerstand wollte Wanderwitz übrigens nicht verraten – der käme erst, wenn die Urteilsbegründung aus Münster vorliege, sagte er SZ Dossier. Tim Frehler

Fast übersehen

5.

Regierungsschweigen: Dass der Abtreibungsparagraf 218 im Strafgesetzbuch herausgenommen werden müsste, ist für SPD und Grüne gesetzt. Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafrecht, heißt es in beiden Parteiprogrammen. Doch „weder von unserem Kanzler Olaf Scholz noch von unserem Vizekanzler Robert Habeck habe ich in den letzten Wochen rund um den Kommissionsbericht auch nur einen einzigen Ton zum Thema Schwangerschaftsabbruch gehört“, kritisierte Buchautorin und Grünen-Mitglied Laura Sophie Dornheim bei der Vorstellung der EU-weiten Kampagne für die Stärkung reproduktiver Rechte von Frauen „My Voice, My Choice“.


Die Gedöns-Haltung: Ein Expertenbericht hatte vor wenigen Wochen die Legalisierung von Abtreibungen in der Frühschwangerschaft gefordert. Es sei eine Weile her, dass Gerhard Schröder das Familienministerium „Gedöns“ nannte, aber: „Es beschleicht einen schon der Eindruck, dass sie so weit von dieser Haltung nicht entfernt sind“, sagte Dornheim. Wie ernst es die Regierung mit der Reformierung von Paragraf 218 meint, kann man an dem ablesen, was seit Erscheinen des Kommissionsberichts geschehen ist: nichts.


Warum nicht reformieren? Die Regierungsfraktionen fürchten die weitere Spaltung der Gesellschaft. Dem widersprechen die zehn Frauen auf dem Podium entschieden. „Ich halte das für einen Vorwand“, sagte Initiatorin Kristina Lunz. Laut einer Umfrage des Familienministeriums halten 80 Prozent der Deutschen es für falsch, dass Abtreibungen im Strafrecht geregelt sind. Die Entkriminalisierung nicht anzugehen, weil es zum Beispiel für künftige Koalitionspartner (CDU/CSU, hüstel, hüstel) ein Problem sein könnte, dürfe nicht sein, sagte Dornheim.

6.

Bürokratie in der Landwirtschaft: Es sei vor allem die Bürokratie gewesen, die der FDP sauer aufgestoßen ist – und wegen der sie die Tierschutznovelle vorgestern nicht im Kabinett hätten sehen wollen, erfuhr SZ Dossier. Gegen dieses Problem will das Landwirtschaftsministerium auch etwas unternehmen. Ein sechsseitiges Papier, über das mein Kollege Michael Bauchmüller berichtet, will unnötige Bürokratie abbauen, es soll Erleichterungen bei Meldepflichten geben und EU-Förderungen auch für Tiere, wenn sie ihre Ohrmarken verloren haben. Auch die Vorgaben für Blüh- und Gehölzstreifen sollen gelockert werden.

7.

Treffen der G7-Finanzminister: In Stresa, am Lago Maggiore, kommen ab heute Nachmittag die Finanzminister der G7 mit denen der Gastländer Mauretanien, Brasilien, Indien, Korea und Saudi-Arabien zusammen. Es soll um die Lage der Weltwirtschaft gehen, um internationale Besteuerung und die Entwicklungs- und Klimaschutzfinanzierung, berichtet meine Kollegin Henrike Roßbach.


Kann man eingefrorene russische Mittel nutzen, um die Ukraine aufzubauen? Milliardenschwere Vermögenswerte der russischen Zentralbank wurden nach Kriegsbeginn eingefroren. Die USA wollen das Vermögen verwerten, entweder direkt oder als Sicherheit für Kredite, die die Ukraine dann aufnehmen könnte. Die EU aber hat entschieden, nur die Zinserträge zu nutzen. Die Bundesregierung will daran festhalten. Man sei aber „offen für weitere Vorschläge, wie man diese Vermögenswerte noch besser hebeln kann“, sagte ein Regierungsvertreter.

Zitat des Tages

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Das Grundgesetz und einer meiner Lieblingsartikel

Zu guter Letzt

Gestern hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Konzept „grüne Leitmärkte“ vorgestellt. Auf diesen Märkten soll zum Beispiel klimafreundlich produzierter Stahl, der sich – wie könnte es anders sein – grün nennt, produziert werden. Dafür soll sich ein eigener Preis herausbilden.


Dafür muss definiert werden, was sich jeweils als grün einstufen lassen darf. Die Industrie sei an Bord, sagte Habeck. „Im Kern wissen viele Unternehmen, dass das der Weg für eine künftige Produktion ist."


Ist das wirklich so? SZ-Kollege Björn Finke war neulich in Duisburg unterwegs, selbsterklärter „größter Stahlstandort Europas“. Dort haben sie Angst. Schon wieder Strukturwandel, schon wieder Arbeitslosigkeit, es war ja schon einmal so, als die Steinkohle wegbrach. Heute wollen 5000 Beschäftigte von Thyssenkrupp vor der Essener Zentrale demonstrieren. Es würden vielleicht mehr Teilnehmer kommen, sie sind aber aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.


Vielen Dank! An Tim Frehler fürs Redigat und die Beiträge, an Gabriel Rinaldi für die Nachtschicht, an Henrike Roßbach für die G7-Vorberichterstattung und an Sabrina Frangos und Team in Adelaide für Schlusskorrektur und Produktion.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier