So könnte sich der Bundestag besser schützen
Süddeutsche Zeitung Dossier
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Mittwoch, 26. Juni 2024
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Von Valerie Höhne

mit Tim Frehler, Gabriel Rinaldi und Fabian Löhe

Schnelldurchlauf:

Was von Scholz' Regierungserklärung zu erwarten ist +++ SPD und Grüne gegen Etatkürzungen bei Jobcentern +++ Mögliche Klage gegen das Klimaschutzgesetz +++ Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger muss sich erklären +++ SPD verabschiedet progressives Papier zu Schwangerschaftsabbrüchen



Guten Morgen. Nachhaltigkeit muss für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum klaren Wettbewerbsvorteil werden. Doch Deutschland liegt hinten, etwa gegen die Systemrivalen Indien oder China. „Die waren die letzten zwei Jahre schon im Trainingslager. Die sind voll durchtrainiert“, sagte der Vizekanzler, der gerade von seiner Reise in die Volksrepublik zurückgekehrt ist, gestern beim Nachhaltigkeitsgipfel der SZ.


Mit „gigantischen Subventionsprogrammen“ würden sie die Entwicklung grüner Technologien vorantreiben. Als Reaktion müsse man sich in Deutschland und Europa jetzt auf „Großmaßnahmen“ verständigen, bei denen man „Bürokratie einmal beiseiteschieben kann“. Nachhaltigkeit ist längst Teil knallharter Industriepolitik geworden. Dabei wollen Unternehmen die entstehenden Chancen nutzen – und neue Regulierungsrisiken durch Gesetze auf EU- und Bundesebene vermeiden.


Was bei dieser nachhaltigen Transformation für die Wirtschaft von morgen schon heute wichtig wird, das wird unser Dossier Nachhaltigkeit berichten und analysieren. Das Team ist fast komplett und bald geht es los mit unserem nächsten Produkt, ab September von Montag bis Freitag direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Seit dem Start des SZ-Gipfels gestern können Sie sich zum kostenfreien Probelesen anmelden.


Herzlich willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

Was der Kanzler vom EU-Tableau hält

An diesem Mittwoch um 13 Uhr wird Olaf Scholz ans Rednerpult im Bundestag treten und eine Regierungserklärung halten. Es geht vor allem um das Treffen des Europäischen Rats, das am Donnerstag beginnt. Das Personaltableau steht seit gestern, was die Erklärung erleichtern dürfte. Die Deutsche Ursula von der Leyen (CDU) soll für eine zweite Amtszeit nominiert werden, erfuhr die SZ. Das Amt des Ratspräsidenten soll an den Sozialdemokraten António Costa gehen. Für das Amt der Hohen Repräsentantin für Außen-und Sicherheitspolitik ist Estlands Premierministerin Kaja Kallas vorgesehen, sie ist Mitglied der Liberalen.


Zurück nach Berlin: Scholz wird auf das Tableau eingehen, auch auf das (für die SPD desaströse) Ergebnis der Europawahl. Und auf seine grundsätzliche Haltung zur EU, etwa in puncto Wirtschaftspolitik. „Wir haben die Zuständigkeit für die Handelspolitik nicht an Europa gegeben, damit keine Abkommen mehr geschlossen werden, sondern damit mehr Abkommen zustande kommen. Davon kann, ehrlich gesagt, gegenwärtig nicht die Rede sein“, sagte er beim Tag der Industrie. Ähnlich dürfte er heute im Bundestag argumentieren.


Keine Einigung beim Haushalt: Vielleicht, wenn ihm danach ist, sagt er noch einige Sätze zum Haushalt. Gerade erst hat die Regierung durchsickern lassen, dass der Haushalt am 3. Juli nicht im Kabinett verabschiedet wird. Heißt auch: Noch sind sich Scholz, sein Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) nicht einig.


In der Fraktionssitzung gestern soll der Kanzler aber optimistisch gewesen sein, gar darüber gelacht haben, als die Abgeordnete Claudia Moll auf weitere Schuldenbremsenforderungen laut Teilnehmern sagte: „Das hier ist kein Ponyhof. Und Olaf ist nicht Wendy!“ Fraktionschef Rolf Mützenich, der gestern 65 wurde, hatte dem Kanzler vor der Sitzung eine deutliche Ansage gemacht. Er erwarte von Scholz, „dass er spätestens nächste Woche zusammen mit dem Vizekanzler und dem Finanzminister klare politische Erklärungen darüber abgibt, wie dieser Haushalt aussieht“, sagte Mützenich.

2.

SPD und Grüne gegen Etatkürzungen bei Jobcentern

400 Jobcenter gibt es in Deutschland. Mehr als jedes fünfte von ihnen könnte ab dem kommenden Jahr vor dem Problem stehen, nicht genügend Geld für neue Maßnahmen zu haben, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das teilten die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag gestern mit.


Hintergrund: Laut aktueller Finanzplanung aus dem Bundesfinanzministerium müssen die Jobcenter mit dem Betrag auskommen, den sie auch in den Vorjahren bekommen haben. Das, so die Erklärung, lasse jedoch außer Acht, dass sich in den Jobcentern die aktuelle konjunkturelle Lage niederschlage, die Arbeitslosigkeit steige und zusätzliche Aufgaben hinzugekommen seien. Den Jobcentern würden also faktisch die Mittel gekürzt. Geld, das eigentlich für neue Arbeitsfördermaßnahmen vorgesehen ist, müsse umgeschichtet werden, um „Personal und Mieten“ zu bezahlen.


Erwartungsmanagement: Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose ist dennoch optimistisch. „Wir werden auch dieses Mal einen Haushalt beschließen, mit dem die Jobcenter arbeiten können“, sagte Klose SZ Dossier. Das Thema sei ein „Herzensanliegen der SPD und wir wollen da keine Kürzungen sehen“, sagte Klose. „Jetzt schon zur Panik überzugehen, ist aber deutlich zu früh.“ Auch in den vergangenen Jahren sei es gelungen, drohende Einschnitte bei den Jobcentern im parlamentarischen Verfahren zurückzunehmen. Im vergangenen Jahr etwa glich der Haushaltsausschuss des Bundestages Kürzungen mit 1,35 Milliarden Euro aus.


Etwas forscher klingen die Grünen: Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag, nimmt den Kanzler in die Pflicht. Scholz habe angekündigt, den sozialen Zusammenhalt zu schützen. „Er muss nun Taten folgen lassen“, sagte Audretsch. „Dazu gehört eine hohe Priorität bei der Bekämpfung von Kinderarmut genau wie bei der Vermittlung von Menschen in Arbeit.“ Das Arbeitsministerium wollte sich zu dem Thema nicht äußern und verwies auf die laufenden Gespräche zum Haushalt, „die wir wie üblich nicht kommentieren“.

3.

Mögliche Klage gegen das Klimaschutzgesetz

Heute um 10 Uhr treten Umweltaktivisten und Klimaschützer vor die Bundespressekonferenz. Luisa Neubauer wird dabei sein, Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe und Olaf Bandt, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz. Titel der Veranstaltung: „Neue Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz“.


Die Reform dieses Gesetzes hat die Bundesregierung monatelang beschäftigt, im April einigte sich die Ampel schließlich. Zentraler Punkt: Ein einzelnes Ministerium soll in Zukunft nicht mehr dazu verpflichtet werden, ein Sofortprogramm aufzulegen, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich die Klimaziele nicht eingehalten werden. Der Ausgleich soll stattdessen sektorübergreifend möglich sein.


Die Unterschrift fehlt: Im Mai billigte der Bundesrat das Gesetz. Was noch fehlt, ist die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Wenn es nach Sascha Müller-Kraenner, dem Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, geht, kann das auch so bleiben. Steinmeier täte „der Bundesregierung ja einen Gefallen, wenn er ein solches Gesetz, bei dem erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, nicht unterschreiben würde“, sagte er SZ Dossier. „Das würde der Bundesregierung einen Neustart ihrer Klimapolitik ermöglichen.“

4.

Wackelt Stark-Watzinger als Ministerin?

Für Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) ist heute der Tag der Verteidigung. Erst muss sie im Bildungsausschuss, dann im Bundestagsplenum Rede und Antwort stehen. Die Führungsebene hatte Abteilungen des Ministeriums um Prüfung gebeten, ob Wissenschaftlern, die sich gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps ausgesprochen hatten, Fördergelder entzogen werden könnten. Zudem sollte eine Liste der Unterzeichner erstellt und geprüft werden, ob Aussagen strafrechtlich relevant seien. „Mich interessiert vor allem: Wer hat denn nun die Prüfbitte in Auftrag gegeben?“, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek, der Stark-Watzinger im Bildungsausschuss befragen wird.


Wer aus der Führungsebene verlangte die Prüfung? Bislang hieß es, die Staatssekretärin Sabine Döring sei verantwortlich. Sie ist bereits von Stark-Watzinger entlassen worden. Dokumente aus dem Haus, die das Portal Frag den Staat veröffentlicht hat, legen aber nahe, dass der zuständige Abteilungsleiter und das Pressereferat die Bitte erhoben haben könnten. „Die Entlassung von Frau Döring war ein drastisches Signal“, sagte Jarzombek, „die Ministerin hat in ihrer Erklärung gesagt, dass personelle Konsequenzen angezeigt wären. Doch wenn die Staatssekretärin die Prüfbitten nicht in Auftrag gegeben hat, warum musste sie dann gehen?“ Die Staatssekretärin als Bauernopfer, so klingt das.


Dahinter steht auch die Frage: Was wusste Stark-Watzinger und wann? Sie gab an, erst am 11. Juni nach Medienberichten von der Prüfbitte erfahren zu haben. Die Wissenschaftsszene empfand die Bitte als Bedrohung ihrer Unabhängigkeit. „Ich teile den Inhalt des Briefs in keiner Weise, ich habe den Kopf geschüttelt, als ich ihn gelesen habe“, sagte Jarzombek, „aber das fällt ganz klar unter Meinungsfreiheit.“ Bislang, findet er, habe Stark-Watzinger Transparenz vermissen lassen. In der FDP rechnet man trotz offensichtlich schlechtem Krisenmanagement und fehlerhafter Kommunikation bislang nicht mit einem Rücktritt der Ministerin.


Zur Erinnerung: Stark-Watzinger hatte kurz nach der Veröffentlichung des Briefs angezweifelt, ob die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Auch andere Politiker kritisierten den Brief scharf, der zwar das Leid der Menschen in Gaza erwähnte, nicht aber den Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober oder das Leid der Geiseln. „Die Freiheit für jüdisches Leben in Deutschland ist kleiner geworden, das macht mir Sorgen“, sagte Jarzombek. Das belegen auch Zahlen: Im Jahr 2023 hat sich die Zahl der antisemitischen Vorfälle im Vergleich zu vorangegangenen Jahren fast verdoppelt, auf 4782.

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Tiefgang

So könnte sich der Bundestag besser vor Extremisten schützen

Der Bundestag ist für Spione ein gutes Ziel. Auch, weil Sicherheitsstrukturen fehlen. „Die sich häufenden Fälle immer aggressiverer Spionage, Sabotage und Anwerbung durch ausländische Nachrichtendienste macht nicht vor Mitgliedern des Deutschen Bundestags halt, zumal diese gerade mangels formaler Einbindung in Kontrollstrukturen vergleichsweise ‚weiche‘ Ziele markieren“, schreibt der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn in einem neuen Gutachten für den Deutschen Bundestag, das SZ Dossier vorliegt.


Auf der Präsidialebene des Bundestags macht man sich schon länger Gedanken darüber, wie das Hohe Haus resilienter werden kann. Das Rechtsgutachten zum Schutz vor „verfassungsfeindlichen Einflüssen und Aktionen“, das von der Bundestagsverwaltung unter Präsidentin Bärbel Bas (SPD) in Auftrag gegeben wurde, sieht einen recht großen Spielraum. Das Papier wurde Anfang der Woche an die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen geschickt, mehrere von ihnen hatten zuvor mit der Verwaltung einen Fragenkatalog erarbeitet. Heute wollen sie das Gutachten erstmals beraten.


Das Parlament ist häufiges Ziel analoger und digitaler Bedrohungen, von Cyberangriffen bis zu manifesten Drohungen, den Reichstag zu stürmen. Recherchen des BR zeigten im März, dass die AfD mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu beschäftigt. Viel tun kann die Verwaltung bislang nicht, da die Abgeordneten selbstständig über ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. Sie überprüft nur deren Zuverlässigkeit, schaut sich dafür Polizeidatenbanken und das Bundeszentralregister an. Beim Verfassungsschutz darf der Bundestag bislang nicht nachfragen.


Das 132-seitige Gutachten von Gärditz kommt zum Ergebnis, dass die Freiheit und Gleichheit des Mandats beschränkt werden können, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Rechte Einzelner zu schützen. Hausordnung und Zugangsregeln seien aber nicht hinreichend bestimmt, um rechtssicher präventiv gegen Gefahren vorzugehen, die von einer „extremistischen Betätigung Einzelner“ ausgehen.


Eine gesetzliche Regelung soll die Möglichkeit vorsehen, dass der Bundestag bei einem Antrag auf einen Bundestagsausweis oder Zugriff auf die IT-Systeme personenbezogene Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz abfragen oder empfangen darf.


Das Gutachten schlägt auch eine anlasslose Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Ausweis-Ausstellung vor, die dann keinen diskriminiere, weil sie schließlich alle gleich treffe. Auch im digitalen Raum sollen die Türen dann verschlossen bleiben. Der Zugriff soll verweigert werden, wenn sich Mitarbeitende als verfassungsfeindlich und damit unzuverlässig erweisen.


Als Konsequenz, heißt es im Gutachten, könne der Bundestag „die Finanzierung von Personal verweigern, das nur eingeschränkt für Arbeitsleistungen zur Unterstützung parlamentarischer Aufgaben zur Verfügung steht, weil es keinen Zugang zu den Räumlichkeiten bzw. keinen Zugang zur IT-Infrastruktur hat“.


Für MdBs kommt eine Zugangsverweigerung nicht infrage. Laut des Gutachtens sollen aber Abgeordnete, die eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Gremien oder Ausschüssen durchführen wollen, künftig einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Geheimdienste kontrolliert, des Verteidigungsausschusses, oder relevanter Untersuchungsausschüsse mit Zugriff auf sensible Dokumente müssten dann, wie ihre Mitarbeiter, durchleuchtet werden. Gabriel Rinaldi

Fast übersehen

5.

Besonders progressiv: Die SPD-Bundestagsfraktion will Abtreibungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt legalisieren. „Wir sprechen uns für eine alternative Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das Ungeborene aus“, heißt es in dem Papier zum Strafrechtsparagrafen 218. Die Entscheidung für ein Kind will sie Frauen erleichtern, indem sie zum Beispiel bessere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung und bezahlbare Wohnungen schaffen will.


Kontrovers und trotzdem schwammig: Besonders viel wird über eine mögliche Frist des legalen Schwangerschaftsabbruchs diskutiert. Bis wann sollen Frauen legal abtreiben dürfen? Die SPD bleibt in ihrer Formulierung ungenau. „Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft“, heißt es in dem Papier. Strafrechtlich sanktioniert werden sollten bei Abtreibungen nach der Frist aber nur Ärztinnen und Ärzte, nicht die Schwangeren selbst. Das ärztliche Weigerungsrecht, eine Abtreibung vorzunehmen, solle erhalten bleiben.


In Einzelfällen überleben Babys, die während der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen. Doch nur auf expliziten Wunsch der Eltern sollen diese Kinder intensivmedizinisch behandelt werden, weil sie zum Teil schwere Folgeschäden davontragen können. Was also heißt „mit ausreichend zeitlichem Abstand“? Vier Wochen? Sechs Wochen? Zwei? Wie die Gesellschaft auf einen möglichen Gesetzentwurf reagieren würde, hinge wohl auch davon ab. Die Bundesregierung wird sich damit von sich aus aber ohnehin kaum befassen. Für zu groß hält vor allem die FDP die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung.

6.

Wohngeld-Gipfel: Weil die Bearbeitungszeiten für Wohngeld zu lange dauern, hat der bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU) zu einer Sonderkonferenz der Bauminister der Länder eingeladen. Sie soll heute in Berlin stattfinden. „Der Bund hat zwar begonnen, einzelne Maßnahmen zu prüfen, eine umfassende Vereinfachung können wir aber nicht erkennen“, sagte er SZ Dossier.


Die neue EU-Gebäuderichtlinie sieht zwar keine energetische Pflichtsanierung für Wohngebäude vor, aber allgemeine Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs. Bernreiter warnte vor einer strengen Umsetzung. „Der Bund muss berücksichtigen, dass sich die Situation im Bausektor aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschärft hat. Die Richtlinien müssen deshalb unbürokratisch umgesetzt werden, um keinen weiteren Hemmschuh beim Wohnungsbau zu schaffen“, sagte er.

Zitat des Tages

Strukturelle Aufgaben, wie die Landes- und Bündnisverteidigung, die Stärkung unserer Infrastruktur, die Garantie der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, kann man deshalb nicht nur mit Sonderprogrammen und der Aussetzung der Schuldenbremse lösen – so populär es auch sein mag.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) beim Tag der Industrie über den Vorschlag des Gastgebers, Investitionsaufgaben mithilfe von Sondervermögen zu finanzieren

Zu guter Letzt

Der „Parlamentskreis Hund“ will Ernst machen, berichtet meine Kollegin Vivien Timmler. Seit einem Jahr lobbyieren die Mitglieder für die Mitnahme von Bürohunden, bislang erfolglos. Doch gestern machte sich der Vorsitzende und Ex-Dackelbesitzer Jens Beeck auf nach Marzahn, wo Mitarbeiter des Bezirksamts das Recht haben, ihre Hunde mit zur Arbeit zu nehmen. Es gibt dort, ganz formell, eine Dienstvereinbarung. Der Hund braucht einen „gefestigten Charakter“, die Probezeit beträgt 14 Tage, Gassi-Gehen ist keine Arbeitszeit. 48 Bürohunde hat das Bezirksamt mittlerweile.


Ob die Bundestagsverwaltung sich davon überzeugen ließe? Beeck glaubt, sein neuer Plan habe Potenzial: Erst einmal ausgewählte Bereiche für Bürohunde zu öffnen. Zum Beispiel ein Gebäude für alle Hundebesitzer und Freunde. Als Bürohund-Besitzerin kann ich das nur empfehlen. Und dass Hunde das Stresslevel senken und das Betriebsklima verbessern, ist wissenschaftlich bewiesen.


Vielen Dank! An Florian Eder und Fabian Löhe fürs Redigat, an Tim Frehler und Gabriel Rinaldi für die Beiträge und die Arbeit, an Vivien Timmler für ihre Recherche, und an Michelle Ostwald und Team in Sydney für Schlusskorrektur und Produktion.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier

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Valerie Höhne

Leitende Redakteurin