Wie sich die Republikaner die USA vorstellen
Süddeutsche Zeitung Dossier
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Dienstag, 16. Juli 2024
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Von Valerie Höhne

mit Tim Frehler und Gabriel Rinaldi

Schnelldurchlauf:

Der Haushaltsentwurf des Kabinetts liegt vor +++ Europawahl in Sachsen: Lehren für die Landtagswahl +++ Schutz von gewaltbetroffenen Familienmitgliedern bei Gerichtsverfahren soll verbessert werden +++ Konjunkturerholung verzögert sich weiter +++ Klimaschutzgesetz tritt in Kraft – Klagen drohen



Guten Morgen. Um 10 Uhr kommt das neugewählte Europäische Parlament in Straßburg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In Brüssel ist es die Woche der Entscheidungen. Heute bewirbt sich Roberta Metsola (EVP) für das Amt der Parlamentspräsidentin, die Vizepräsidenten werden ebenfalls gewählt. Zudem bilden sich in den kommenden Tagen die Ausschüsse und Delegationen.


Ein paar Fakten für den Smalltalk an der Kaffeemaschine: Von den 720 Abgeordneten kommen 96 aus Deutschland, 60 wurden wiedergewählt. Auch Ursula von der Leyen (EVP) dürfte sich dieser Tage viel mit Zahlen beschäftigen, denn wenn sie am Donnerstagnachmittag nicht auf Anhieb 361 von 720 Stimmen bekommt, wird sie nicht Kommissionspräsidentin. Ein zweiter Wahlgang ist nicht vorgesehen. Die Staats- und Regierungschefs müssten dann innerhalb von vier Wochen einen neuen Vorschlag machen.


Das Besondere: Die Wahl der Kommissionspräsidentin ist geheim. Bei früheren Abstimmungen dieser Art haben rund 13 Prozent aus dem eigenen Lager rebelliert. Auch dieses Mal gibt es Themen mit Konfliktpotenzial, zum Beispiel beim Verbrenner-Aus (Sie erinnern sich, der EVP-Chef Manfred Weber will es zurücknehmen). Entscheidend werden also Absprachen und Versprechungen sein, die von der Leyens Team bis Donnerstag macht. Und natürlich die Rede, die sie vor der Wahl im Parlament halten wird. Herzlich willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

Details und Baustellen des neuen Haushalts

Der Haushalt ist morgen im Kabinett, die Details sind schon jetzt bekannt. Die Bundesregierung will einen Nachtragshaushalt für 2024 beschließen, den Haushaltsentwurf 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028. Die Kabinettsvorlage von Finanzminister Christian Lindner (FDP) samt entsprechender Gesetzesvorlagen umfassen insgesamt mehr als 1400 Seiten, sie liegen SZ Dossier vor. Die wichtigsten Punkte:


Der Nachtragshaushalt: „Der Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 hält nach vier Ausnahmejahren die Regelgrenze der Schuldenbremse wieder ein“, schreibt Lindner. Das Finanzministerium plant mit neuen Ausgaben in Höhe von 12,1 Milliarden Euro. Es geht vor allem um Mehrbedarf bei der Förderung erneuerbarer Energien, Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel und dem Bürgergeld. Hierfür sind im Nachtragshaushalt neue Schulden in Höhe von 11,3 Milliarden Euro eingeplant.


Wer muss 2025 sparen? Lindner plant insgesamt mit Ausgaben von 480,6 Milliarden Euro, davon seien 78 Milliarden Euro Investitionen. Die Neuverschuldung liegt bei 43,8 Milliarden Euro. Die Folie einer BMF-Präsentation, die SZ Dossier vorliegt, listet auf, welche Häuser sparen müssen („Eindämmung von Ausgabenanstiegen und Priorisierung der Ausgaben“). Vor allem das Auswärtige Amt (-836 Millionen), das Wirtschaftsministerium (-833 Millionen) und das Entwicklungsministerium (-937 Millionen) können weniger Mittel einplanen als 2024. Arbeitsministerium (+3,58 Milliarden), Verkehrsministerium (+2,52 Milliarden) und Verteidigungsministerium (+1,29 Milliarden) hingegen mehr. Zählt man allerdings die Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2024 hinzu, muss das Arbeitsministerium mit den gleichen Mitteln auskommen wie dieses Jahr.


Flexibler Bodensatz: Die Ampel-Koalition muss noch acht Milliarden Euro auftreiben, die aktuell als Lücke in den Plänen klaffen. Erfahrungen zeigen, schreibt Lindner, dass in einem Haushaltsjahr nicht alle Projekte umgesetzt werden, wodurch ein Restbetrag übrigbleibe. Dieser könne durch eine Globale Minderausgabe eingespart werden. Für 2025 und 2026 wird die sogenannte Bodensatz-GMA auf 17 Milliarden Euro erhöht. Die Regierung plant jedoch, sie vor der Vorlage an den Bundestag auf neun Milliarden Euro zu senken. Unter anderem könnten milliardenschwere Zuschüsse an Bahn und Autobahngesellschaft durch Darlehen ersetzt werden, noch aber muss die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorhaben geprüft werden. Der Entwurf soll am 16. August dem Bundestag zugeleitet und dort Ende November beschlossen werden.


Finanzplanung 2026 bis 2028: Die mittelfristige Finanzplanung sieht vor, dass Investitionen 2026 stabil bei 77,5 Milliarden Euro bleiben, dann 2027 leicht auf 75,5 Milliarden sinken und 2028 bei 71,4 Milliarden Euro liegen. Die Neuverschuldung soll unter Einhaltung der Schuldenbremse zwar sinken, aber weiter auf relativ hohem Niveau liegen. Und dann sind da noch die Lücken: In den Jahren 2026 und 2027 fehlen jeweils 13 Milliarden Euro, 2028 sind es dann rund 39 Milliarden Euro. Der größte Teil davon liegt mit 28 Milliarden Euro im Wehretat, der dann bei 80 Milliarden liegen soll. „Das Sondervermögen Bundeswehr wird voraussichtlich im Jahr 2027 ausgeschöpft werden, sodass ab dem Jahr 2028 die Bedarfe vollständig aus dem Bundeshaushalt getragen werden müssen“, schreibt Lindner. Sicher ist: Diese Regierung wird die Verantwortung für den Etat nicht mehr tragen.

2.

Europawahl in Sachsen: Lehren für die Landtagswahl

31,8 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Sachsen haben bei der Europawahl ihre Stimme der AfD gegeben. Das Ergebnis gilt als Fingerzeig für die Landtagswahl am 1. September. Wie sich die Werte erklären lassen, haben nun Fachleute des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig untersucht. Die zentralen Erkenntnisse:


Schwache Infrastruktur, starke AfD: Die Autorinnen und Autoren des Berichts haben untersucht, „wie sozial-, wirtschafts- und infrastrukturelle Faktoren mit der Stimmverteilung in sächsischen Gemeinden zusammenhängen“. Demnach war die AfD, die in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, vor allem dort stark, wo die Infrastruktur schwach ist und die Gemeinden klein sind, die Bevölkerung abwandert, wo Autobahnen, Apotheken, Supermärkte oder Grundschulen weit entfernt sind. Auch eine hohe Arbeitslosigkeit begünstigt ein hohes AfD-Wahlergebnis.


Was die Vergangenheit zeigt: Der wichtigste Erklärungsfaktor war der Analyse zufolge aber keiner, der direkt mit der Infrastruktur zusammenhängt, sondern ein kultureller: „Das Zweitstimmenergebnis von NPD und DSU während der Landtagswahlen 2009 erklärt das gegenwärtige AfD-Wahlergebnis am stärksten“, schreiben die Autorinnen und Autoren. Die AfD sei also dort überdurchschnittlich stark, wo die extreme Rechte vor 15 Jahren schon Erfolg hatte.


Das Kreuz mit dem Kreuz: Ein höherer Anteil katholischer und protestantischer Menschen in den Gemeinden führt auch zu einem höheren AfD-Ergebnis, „wenn auch nur leicht“. Allerdings gilt das nicht überall: In sorbisch geprägten Regionen ergab sich das Gegenteil. „Hier verringert offenbar das stark verankerte sorbisch-katholische Milieu die AfD-Stimmenanteile.“ Die Autoren führen das jedoch weniger auf die Religionszugehörigkeit als mehr auf den hohen zivilgesellschaftlichen Organisationsgrad und die besondere Milieubildung in diesen Gemeinden zurück.


Fazit: Der Analyse zufolge bilden „schlechte Strukturbedingungen“ und „verfestigte extrem rechte Milieus“ den Nährboden dafür, dass Menschen Parteien wie die AfD wählen. Sachsen sei dabei kein Einzelfall, schreiben die Autoren: Diese Ergebnisse spiegelten internationale Studien wieder, „die zeigen, dass extrem rechte Parteien von Sparpolitik und dem Abbau der öffentlichen Daseinsvorsorge profitieren.“

3.

Schutz von gewaltbetroffenen Familienmitgliedern bei Gerichtsverfahren soll verbessert werden

Das Bundesjustizministerium hat nach SZ-Dossier-Informationen einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der den Schutz insbesondere von gewaltbetroffenen Kindern und Frauen während Gerichtsverfahren verbessern soll. Demnach soll ein sogenannter Wahlgerichtsstand eingeführt werden, wonach ein Gerichtsverfahren künftig auch in dem Bezirk möglich sein soll, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bedeutet: Hat eine Frau mit ihrem Kind zum Beispiel Schutz in einem Frauenhaus in einem Nachbarort gefunden, soll sie „nicht mehr über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes aufgespürt werden“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.


Langjährige Forderungen: Seit Jahren gibt es Forderungen nach einem besseren Schutzkonzept für gewaltbetroffene Personen während Gerichtsverfahren. Bislang ist es laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte Alltag, dass Gerichte Einvernehmen, also eine Einigung, zwischen Elternteilen herstellen wollen. Auch dann, wenn es Anzeichen für Gewalt in der Beziehung gibt. Das Bundesjustizministerium formuliert nun einen klaren Handlungsauftrag für Gerichte: Von einem „Hinwirken auf Einvernehmen“ soll bei Fällen häuslicher Gewalt abgesehen werden, das Gericht soll „Ermittlungen zum Schutzbedarf“ durchführen und als mögliche Konsequenz Elternteile getrennt anhören. Auch für potenzielle Täterinnen und Täter gibt es eine Neuerung: Gegen die Anordnung eines einstweiligen Kontaktverbots, eines sogenannten Umgangsausschlusses, sollen Betroffene künftig Beschwerde einlegen dürfen.


Der große Wurf lässt auf sich warten: Im Januar hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) Eckpunkte zu einer umfassenderen Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorgelegt. Darin soll auch das Umgangsrecht in Patchworkfamilien neu geregelt werden, ein „kleines Sorgerecht“ insbesondere für Stiefeltern soll eingeführt werden, die Rechte unverheirateter Väter und Co-Mütter sollen gestärkt werden. All das findet sich in der Gesetzesnovelle nicht wieder. Immerhin: Ein entsprechender Gesetzentwurf solle „zeitnah fertiggestellt und veröffentlicht“ werden, hieß es aus dem Bundesjustizministerium.

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Tiefgang

Wie sich die Republikaner die USA vorstellen

Gestern Abend mitteleuropäischer Zeit hat der Wahlparteitag der Republikaner in Milwaukee begonnen, zum Vizepräsidentschaftskandidat hat Donald Trump J.D. Vance erkoren. Zwar hat Trump nach dem Attentat auf ihn rhetorisch abgerüstet. Für das Wahlprogramm der Republikaner gilt das allerdings nicht. Das Papier gibt erste Hinweise darauf, wie sich die USA während einer zweiten Amtszeit Trumps entwickeln könnten. Auf drei Punkte fokussieren sich die Republikaner besonders: Migration, Klimaschutz und Kulturkampf.


Thema Nummer 1: Migration


Trump setzt seinen Rassismus taktisch ein, um Wähler zu gewinnen. Die Partei folgt ihm. Sie wollen die Mauer an der Grenze zu Mexiko fertigstellen, die Trump während seiner ersten Amtszeit begonnen hatte und an der sein Nachfolger Joe Biden überraschend weiterbauen ließ.


Die Sprache im Wahlprogrammentwurf ist deutlich und ist angelehnt an die Verschwörungserzählung eines „großen Austauschs“, die in Deutschland vorwiegend Rechtsextreme, wie der Verleger Götz Kubitschek, propagieren. „Wir müssen die Millionen von illegalen Migranten abschieben, die Joe Biden absichtlich angestachelt hat, in unser Land einzufallen“, heißt es im Entwurf.


Die Republikaner versprechen, die größte Abschiebungsoffensive in der Geschichte der USA zu starten, und den Travel Ban, die erschwerte Einreise in die USA aus bestimmten Ländern, wieder einzuführen. Trump nannte die Maßnahme „Muslim Ban“, weil er vor allem Muslime davon abhalten wolle, in die USA einzureisen. Der Programmentwurf sieht nun vor, Bundesgesetze zu erlassen, die „Christen-hassende Kommunisten, Marxisten und Sozialisten aus Amerika heraushalten“.


Thema Nummer 2: Keine Klimakrise, kein Problem


„Wir werden BOHREN, BABY, BOHREN“ heißt es im Entwurf des Wahlprogramms, kein Scherz, in Großbuchstaben. Das Wort Klimawandel erwähnen die Republikaner erst gar nicht, sie wollen aber energieautark werden und dafür in großem Stil Gas und Öl fördern. Selbst Maßnahmen zur Klimaanpassung oder zur Speicherung von CO₂ nennen sie nicht. Dass inzwischen Landesgerichte festgelegt haben, dass die amerikanische Regierung die Umwelt und das Klima schützen muss, damit wollen sich die Republikaner vorerst lieber nicht auseinandersetzen. Die Subventionierung von Elektroautos soll abgeschafft werden.


Thema Nummer 3: Kulturkampf


Zwei der 20 Wahlversprechen der Republikaner drehen sich um Kulturkampfthemen. Die Förderung für Schulen, die sich mit Critical Race Theory, einem radikalen Antirassismuskonzept, und Gender befassen, soll auslaufen. Ein einfaches Versprechen haben sie auch noch: „Keep men out of women’s sports“, Männer sollen nicht in Frauensportarten teilnehmen dürfen.


Die Ankündigungen hätten Konsequenzen für die Gesundheit von trans Menschen in den USA, künftig dürften keine Steuergelder mehr für geschlechtsangleichende Operationen oder Aufklärung über Transsexualität eingesetzt werden.


Bei reproduktiven Rechten hat die Partei sich für einen Mittelweg entschieden. Für Frauen in konservativen Bundesstaaten sind strenge Abtreibungsgesetze in den vergangenen Monaten lebensgefährlich geworden. Abtreiben darf man in Staaten wie Texas und Arkansas nur noch, wenn das Leben der Mutter akut bedroht ist – selbst wenn der Fötus bereits gestorben ist. Auch Kinderwunschbehandlungen sind in manchen Staaten nicht länger erlaubt.


Diese Haltung weicht der Wahlprogrammentwurf nun auf: „Wir werden uns gegen späte Abtreibungen aussprechen, und uns für Mütter und Regeln einsetzen, die pränatale Versorgung, den Zugang zu Verhütungsmitteln, und IVF (Kinderwunschbehandlungen) stärken“, heißt es.


Wieder folgt die Partei Trump: Er fürchtet, konservative Frauen zu verlieren, wenn Republikaner Frauenrechte derart offensichtlich angreifen.

Fast übersehen

4.

Anhaltende Schwäche der Industrie: Die Konjunkturerholung dürfte sich nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) weiter verzögern. Wie das Haus von Robert Habeck (Grüne) mitteilte, zeigten die jüngst eingetrübten Stimmungsindikatoren und erneuten Rückgänge bei Aufträgen und Produktion eine „anhaltende Schwäche“ in der exportorientierten deutschen Industrie. Trotzdem sollte sich die binnenwirtschaftliche Nachfrage aus Sicht des BMWK zunehmend beleben. Gründe dafür: die robuste Beschäftigungsentwicklung, moderate Inflation, steigende Realeinkommen.


Besserung in Sicht: „Nicht zuletzt ist infolge der Fußball-EM ein kleiner, positiver Impuls im zweiten Quartal 2024 zu erwarten, von dem vor allem die konsumnahen Wirtschaftsbereiche wie Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe profitieren dürften“, schreibt das BMWK in seinem Monatsbericht. Weiterhin sollen Haushaltskompromiss und Dynamisierungspaket „das Vertrauen in den Unternehmen wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und die Perspektiven für eine wirtschaftliche Belebung in der zweiten Jahreshälfte verbessern“.

5.

Der Name ist Programm: Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat gestern seine Kampagne für die Landtagswahl in Sachsen vorgestellt. Anführen werden den Wahlkampf zwar die beiden Spitzenkandidaten Sabine Zimmermann und Jörg Scheibe, überall präsent wird aber trotzdem die Bundesvorsitzende sein: Wagenknechts Konterfei ist das Motiv der Großflächenplakate, vier Mal wird sie in Sachsen auftreten, in Zwickau, Chemnitz, Hoyerswerda und Dresden.


Heimat im Mittelpunkt: Zentraler Bezugspunkt der Kampagne ist das Schlagwort „Heimat“. Mit ihm verbindet das BSW seine Forderungen. Ein Slogan: „Wir geben Frieden wieder eine Heimat“. Das Thema Ukraine rückt die Partei in den Mittelpunkt, auch wenn in der sächsischen Landespolitik wohl kaum über den Fortgang entschieden werden dürfte. Die erste von fünf zentralen Forderungen lautet: „Für ein friedliches Sachsen“.


Kulturkampf oder Landespolitik? Außerdem fordert das BSW „unkontrollierte Migration" zu stoppen und „Meinungsfreiheit“ anstelle einer angeblichen „Cancel-Culture“, ebenfalls seltener im Alltag der Landespolitik verortet. Wirtschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik, die weiteren Schwerpunkte der BSW-Kampagne, dagegen schon eher.

6.

Steinmeiers Unterschrift fehlte noch: Gestern gab das Bundespräsidialamt aber bekannt, dass Frank-Walter Steinmeier das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) ausgefertigt“ habe. Ministerien müssen also in Zukunft kein Sofortprogramm mehr auflegen, wenn ihr Bereich die Klimaschutzziele verfehlt. Stattdessen soll der Ausgleich sektorübergreifend erfolgen.


Ab nach Karlsruhe: Klima- und Umweltschutzorganisationen befürchten, durch die Reform werde Deutschland seine Klimaziele nicht einhalten. Ende Juni hatten sie daher angekündigt, Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz einlegen zu wollen. „Unsere 200 Seiten Klageschrift sind fertig und werden eingereicht, sobald das Gesetz in Kraft tritt“, teilte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, gestern mit.

Zitat des Tages

Das Ehegattensplitting wird auf keinen Fall abgeschafft.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) reagiert auf Familienministerin Lisa Paus (Grüne), die in der Reform der Steuerklassen einen „Startpunkt“ in Richtung Abschaffung gesehen hatte

Zu guter Letzt

Noch ist Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Amt, die Macht nutzt sie: Sie teilte mit, dass die EU-Kommission informelle Ministertreffen der ungarischen Ratspräsidentschaft boykottieren würde. Statt Kommissare zu schicken, würden ranghohe Beamte an den Treffen in Ungarn teilnehmen. Gleiches erwägen offenbar die baltischen und nordischen Länder.


Den traditionellen Antrittsbesuch der EU-Kommission im Land der Ratspräsidentschaft hat sie ebenfalls abgesagt. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell erwägt offenbar für den Zeitpunkt eines informellen Treffens der Außen- und Verteidigungsminister in Budapest ein formelles Treffen einzuberufen. Dann könnte das informelle Treffen nicht stattfinden.


Die EU-Kommission will so Ungarns Staatschef Viktor Orbán bestrafen, der eigenmächtig – aber mit EU-Logo in Werbevideos – auf „Friedensmissionen“ nach Peking und Moskau aufgebrochen war. Nach Einschätzung des Juristischen Dienstes des EU-Ratssekretariats verstieß der Ungar damit gegen die Pflicht eines jeden Mitgliedslandes, sich „loyal“ gegenüber der Union zu verhalten.


Danke! An das Team in Berlin, und an Michelle Ostwald in Sydney für Schlusskorrektur und Produktion.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier

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Valerie Höhne

Leitende Redakteurin