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Was im Bundestag wichtig wird

Mittwoch, 4. Dezember 2024
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Von Gabriel Rinaldi

mit Tim Frehler

Guten Morgen. Annalena Baerbock schließt einen Bundeswehreinsatz zur Friedenssicherung in der Ukraine nicht aus. Neben Sicherheitsgarantien wie einer Nato-Mitgliedschaft stehe auch eine internationale Präsenz zur Absicherung eines Waffenstillstandes im Raum. Auf die Frage nach einer möglichen deutschen Rolle dabei sagte die Außenministerin beim Nato-Außenministertreffen in Brüssel, man werde natürlich alles, was dem Frieden in der Zukunft diene, „von deutscher Seite mit allen Kräften unterstützen“.

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Derweil forderte Unions-PGF Thorsten Frei, dass sich Deutschland an Garantien für die Ukraine beteiligen sollte – gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und Polen. Kyiv wiederum will vollständiges Nato-Mitglied werden und keine anderen Sicherheitsgarantien akzeptieren.


So oder so werden alle mehr tun müssen, lautete das Fazit von Nato-Generalsekretär Mark Rutte. Russlands Aggression zeige keine Anzeichen des Nachlassens, Putin habe kein Interesse an Frieden. „Je stärker unsere militärische Unterstützung für die Ukraine jetzt ist, desto besser wird ihre Position am Verhandlungstisch sein. Und umso eher können wir die russische Aggression in der Ukraine ein für alle Mal beenden.“


Willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

Auf der Fraktionsebene des Reichstagsgebäudes, am Rande der Fraktionssitzungen, haben sich gestern einige Themen abgezeichnet, die in den kommenden Tagen und Wochen noch wichtig werden könnten. Es geht um Inhalte, Prozesse – und ja, Wahlkampf.


Die Union setzt Grenzen: „Wir werden keinem Gesetzentwurf der SPD und der Grünen zustimmen, der haushaltswirksam ist“, sagte Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). Es gebe weder einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 noch einen Haushalt für das Jahr 2025. „Damit verbieten sich Beschlussfassungen, die haushaltswirksam sind.“ Das betreffe sämtliche Beschlüsse, die von der Minderheitsregierung vorgetragen würden.


Vorratsdatenspeicherung: Selbst einbringen will die Union unter anderem ein Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen, das im Zusammenhang mit der hessischen Bundesratsinitiative zu dem Thema voraussichtlich am Donnerstag debattiert wird (SZ Dossier berichtete). Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sei laut Merz eingeladen worden, im Plenum dazu zu sprechen.


Schwarz und Grün flirten: Grünen-Chefin Franziska Brantner hatte am Wochenende im Konflikt mit Russland eine größere Nähe zu Merz als zu Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) signalisiert. Auf die Frage, mit wem er nach einer erfolgreichen Bundestagswahl besser zusammenarbeiten könnte, sagte Merz der Bild: „In der Außen- und Sicherheitspolitik gibt es sicher mit den Grünen mehr Gemeinsamkeiten als mit der SPD.“ Ganz anders sehe es aber bei der Wirtschaftspolitik aus.


Die Suche nach dem kleinsten Partner: Der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, sagte gestern, Schwarz-Grün sei „keine Option“ und „nicht vorstellbar“. Die Union, sagte Dobrindt, führe aber keine Debatte über Koalitionspartner, sondern darüber, dass sie eine Regierung führen wolle – mit einem „möglichst kleinen Partner“. Scholz gehe in der Frage nach Krieg und Frieden einen Weg, den Dobrindt für „absolut unseriös“ halte. Er bringe Unsicherheit in die Bevölkerung, bediene im Glauben an einen politischen Vorteil Putins Narrativ. „Das finde ich an der Grenze des Schäbigen.“


Liberale Lebenszeichen: Die FDP-Fraktion will die noch von der Ampel geplante Reform der privaten Altersvorsorge zur Abstimmung stellen, kündigte ihr PGF Johannes Vogel an. Ein Kernpunkt ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das auch aktienbasierte Kapitalanlagen einschließen soll. Heute soll dazu die erste Beratung stattfinden. Ebenfalls geplant und voraussichtlich am Freitag im Plenum ist ein Antrag zur Ukrainepolitik und für die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an Kyiv – er wäre vor allem ein politisches Signal, da der Bundestag nicht über derlei Lieferungen entscheiden kann.

2.

Die FDP garniert ihren Gesetzentwurf zur sofortigen Aufhebung des deutschen Lieferkettengesetzes mit politischen Spitzen gegen die früheren Koalitionspartner SPD und Grüne. Die Aufhebung soll demnach einen „Wendepunkt“ darstellen – „weg von einer rein gesinnungsethischen Politik, die Gutes mit den falschen Mitteln anstrebt, hin zu einer verantwortungsethischen Politik“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der Fabian Löhe vom Dossier Nachhaltigkeit vorliegt. Er soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.


Die FDP schaltet damit voll auf Wahlkampf. Auch in der parlamentarischen Arbeit: Die Aufhebung solle ein „deutliches Zeichen gegen einen Politikansatz“ mit wachsender Bürokratie setzen und eine „Wirtschaftswende“ einleiten. Jener Begriff stammt von der Union und wurde im Grundsatzprogramm von Parteichef Christian Lindner zentral, der die Ampel Anfang November vor die letzte Zerreißprobe stellte. Schließlich zerbrach die Koalition.


Wer in der Zwickmühle sitzt: „Obwohl die Abschaffung dieses Bürokratiemonsters bereits im Sommer grundsätzlich beschlossen wurde, haben SPD und Grüne diesen Schritt monatelang blockiert – trotz öffentlicher Bekenntnisse von Wirtschaftsminister Habeck und Bundeskanzler Scholz, dass das Gesetz wegmüsse“, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler SZ Dossier. Tatsächlich hatte der Kanzler angekündigt, das Gesetz auszusetzen. Das Ziel von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) war es, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Die SPD-Fraktion hat bereits angekündigt, dem FDP-Antrag nicht zustimmen zu wollen – und sich damit gegen Scholz zu stellen (SZ Dossier berichtete).


Weitere Konfliktlinien: Auch im federführenden Arbeitsministerium (BMAS) unter SPD-Minister Hubertus Heil wird die bestehende Regelung verteidigt. Doch dort ist der entsprechende Referentenentwurf zur parallelen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie immer noch nicht fertig. Ab Juli 2027 verpflichtet sie Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro, Menschenrechte und Umweltbelange stärker zu berücksichtigen. Ein Sprecher sagte SZ Dossier, das BMAS habe bereits Bürokratieerleichterungen auf den Weg gebracht. „Diese Maßnahmen werden nun implementiert und entlasten Unternehmen unmittelbar.“

3.

Ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nach Angaben aus Parlamentskreisen bereits von mehr als 300 Abgeordneten unterzeichnet worden. Der Gesetzentwurf sieht eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vor und soll am Donnerstag in erster Lesung beraten werden.


Warum das wichtig ist: Bislang ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Der Entwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Unterstützt wurde die Neuregelung anfangs vor allem von Abgeordneten aus SPD und Grünen. Mittlerweile sind aber auch Abgeordnete aus anderen Parteien beteiligt. Eine Mehrheit ist trotzdem noch offen.


Erste Beratung: SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, es sei vorgesehen, im Parlament zu debattieren – und dann in den Ausschüssen weiter zu beraten. Dort werde entschieden, ob die Anträge zur Schlussberatung „zurück ins Plenum kommen können“. Unions-PGF Thorsten Frei bezeichnete den Antrag – vor allem aufgrund des zeitlichen Rahmens – als „unverantwortlich“ und äußerte Zweifel daran, ob es vor der Bundestagswahl noch zu einer Schlussabstimmung kommen werde. Auch aus der FDP war zu hören, dass es in dieser Legislatur zu keiner Abstimmung kommen werde.


Geht was? Leni Breymaier, die familienpolitische Sprecherin der SPD, sagte SZ Dossier, momentan habe der Antrag 327 Unterschriften. Die Mehrheit im Bundestag liegt bei 367 Stimmen. Es gebe auch einige Abgeordnete, die nicht unterschrieben, aber Zustimmung signalisiert hätten. „Das alles ist nicht sicher, aber zu schaffen“, sagte Breymaier. Das gelte auch für die zweite und dritte Lesung.

4.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am Montag einen Gesetzentwurf an Länder und Verbände verschickt, mit dem das Gewaltschutzgesetz geändert werden soll. Zum einen sollen Familiengerichte damit in Zukunft die sogenannte elektronische Fußfessel für Hochrisikofälle anordnen können, außerdem sollen sie Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können.


Morgen nicht im Kabinett: Weil die Frist zur Stellungnahme noch bis zum 13. Dezember läuft, werde der Entwurf morgen noch nicht im Kabinett beraten, sagte eine Sprecherin des BMJ. Aus Kreisen des Ministeriums heißt es, eine Kabinettsbefassung werde zu Beginn des neuen Jahres angestrebt.


Erst ist Scholz an der Reihe: Die Stimmen von SPD und Grünen reichen allerdings nicht aus, um das Gesetz zu beschließen. Die Union scheint indes nicht ganz abgeneigt zu sein, mitzumachen. Jedenfalls kommt von dort kein kategorisches Nein, sondern eher ein: noch nicht. Nachdem der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt habe, könne man darüber reden, „welche dringenden Gesetze in dieser Legislaturperiode noch auf den Weg gebracht werden können“, sagte Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Union, SZ Dossier.


Ein Angebot: Die Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes „sind richtig und wichtig, um Opfer besser zu schützen“, sagte Breher. Und sie macht der Koalition ein Angebot: CDU und CSU hätten gerade einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes im parlamentarischen Verfahren, der genau dies fordere. Den könnten die Koalitionsfraktionen ja in zweiter und dritter Lesung unterstützen.

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Tiefgang

Die AfD will ihre Jugendorganisation umstrukturieren und enger an die Partei anbinden. Auf dem Parteitag in Riesa Anfang 2025 soll dafür die Satzung geändert werden, konkret geht es um Paragraf 17a. Ein Entwurf für dessen Neufassung liegt SZ Dossier vor.


Demnach plant die Partei wohl, eine neue Jugendorganisation zu gründen, deren Name aber noch nicht feststeht. Jedenfalls findet sich keiner in dem Papier. Stattdessen steht unter Punkt eins: „Die (…) ist die offizielle Jugendorganisation der AfD“. Bislang stand an dieser Stelle: „Die Junge Alternative für Deutschland ist die offizielle Jugendorganisation der AfD.“


Wichtigster Punkt: Wer Mitglied der AfD und jünger als 36 Jahre alt ist, soll künftig automatisch der Jugendorganisation angehören. Heißt im Umkehrschluss: Nur, wer auch Teil der Mutterpartei ist, kann Teil der Jugendorganisation sein. Bislang mussten nur die Vorstände der Jungen Alternative (JA) auch der Mutterpartei angehören.


Einzige Ausnahme: Wer 14 Jahre alt ist – und daher noch nicht der AfD beitreten kann – kann laut dem Entwurf Teil der neuen Jugendorganisation werden, unterwirft sich aber „der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei“.


Der Hintergrund: In der Partei denkt man schon länger darüber nach, den Parteinachwuchs neu zu organisieren. Das Verhalten einiger Vertreter der JA stieß in der Parteiführung nicht unbedingt auf Gegenliebe, häufig fielen sie negativ auf.


Ein Mitglied des Bundesvorstandes sagte SZ Dossier bereits im Sommer, dass das derzeitige JA-Modell nicht funktioniere, er gerne junge Leute hätte, „die anschlussfähig sind“. Die Umstrukturierung verschafft der AfD nun mehr Durchgriffsrechte auf den Nachwuchs, mehr Kontrolle. Außerdem ist die JA bislang als eigenständiger Verein organisiert, der leichter verboten werden kann. Anders als die AfD stuft der Verfassungsschutz die JA bereits als gesichert rechtsextrem ein.


Was wird aus der JA? Bis zum 31. Mai 2025 soll es eine bundesweite Mitgliederversammlung geben, die ein Jugendstatut beschließt und einen neuen Vorstand wählt. „Mit Genehmigung des Jugendstatuts durch den Bundesvorstand der Partei verliert die Junge Alternative für Deutschland die Anerkennung als Jugendorganisation der AfD.“ Die Mutterpartei löst die JA also nicht auf, stattdessen beschließen das die Jungen in der Partei selbst.


Innerhalb der JA stößt dieser Plan nicht bei allen auf Zustimmung. Von „fortgesetztem Verrat“ spricht einer, der in der JA gut vernetzt ist. „Wir sollen etwas eingehen, das wir nicht mitbestimmen dürfen.“ Hannes Gnauck, der Chef der JA, sitze für die Organisation im Bundesvorstand – was er dort aber mache, sei, die JA abzuwickeln, heißt es. Gnauck stehe „unter Feuer“, es reiche bis hin zu Rücktrittsforderungen.


Wie weiter? Heute Abend soll es einen Online-Konvent der JA geben. Auf dem Parteitag in Riesa braucht die Satzungsänderung dann eine Zweidrittelmehrheit. Das dürfte spannend werden. Tim Frehler

Fast übersehen

5.

Das plant die Senioren-Union: Die Vorfeldorganisation der CDU will sich erneut aktiv in den Bundestagswahlkampf einbringen. Wie wir hören, hat der Bundesvorstand Anfang der Woche bei seiner zweitägigen Sitzung im Konrad-Adenauer-Haus deutlich gemacht, dass gerade die Älteren das Rückgrat Deutschlands und der Union bilden.


Ein Schwerpunkt: Pflege durch Angehörige. Die müsse sicherer werden, sagte der Bundesvorsitzende Fred-Holger Ludwig SZ Dossier. Der Schutz dieser Menschen, die häufig großen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt seien, müsse dringend verbessert werden. „Kostenfreier Zugang zu Pflegehilfsmitteln, der Infektionen und Krankheiten verhindern soll, darf nicht zur Debatte stehen“, sagte Ludwig. Vielmehr sollen Leistungen im Bereich Prävention ausgebaut werden.


Ihr Wort hat in der Partei Gewicht: „Gleichzeitig müssen Angehörige besser geschult werden, flexible Arbeitszeitmodelle für Pflegende erleichtert und bürokratische Hürden abgebaut werden“, sagte Ludwig. Die Senioren-Union der CDU gehört mit über 40 000 Mitgliedern zu den größten Verbänden der Union.

6.

Zusammenarbeit auf Prüfstand: Nach der Entscheidung der georgischen Regierung, die Beitrittsgespräche mit der EU auszusetzen, hat das Entwicklungsministerium (BMZ) die gesamte Zusammenarbeit mit Georgien auf den Prüfstand gestellt. „Jeden Tag gehen die Menschen in Tbilissi und weiteren Städten auf die Straßen, denn sie wollen ein europäisches, weltoffenes Georgien“, sagte Entwicklungsministerin Svenja Schulze. Die EU-Annäherung sei auch in der georgischen Verfassung verankert.


Massenproteste seit Tagen: Schulze führte weiter aus, das Engagement könne, wenn überhaupt, künftig nur dort weitergehen, wo es die europäische Anbindung des Landes stärke. Wie wir aus dem BMZ hören, heißt das konkret, dass keine neuen Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit mit Georgien zugesagt oder beauftragt werden, ebenso keine Kreditverträge mehr unterzeichnet. Schon seit Verabschiedung des sogenannten Transparenz-Gesetzes im Mai habe man keine neuen Vorhaben zugesagt (SZ Dossier berichtete). In Georgien finden seit Tagen Massenproteste gegen die Regierungspolitik statt.

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Unter eins

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Zu guter Letzt

Das Verhältnis des bayerischen Ministerpräsidenten zum Essen ist ein besonderes. Seit Jahren postet Markus Söder (CSU) Essensfotos auf Social Media, erst wenige Monate alt ist etwa seine Liebe zum Döner. Manch einer spricht von Gastropopulismus, einer in dem Fall etwas zu sehr gewollten Herstellung von Volksnähe.


Gestern besuchte Söder die Münchner Deutschland-Zentrale von McDonald’s – und ließ es sich nicht nehmen, an einer Fritteuse zu posieren. Man musste sich an einen ähnlichen Besuch Donald Trumps während des US-Wahlkampfs erinnert fühlen: Auch er stand mit Schürze an der Fritteuse einer Filiale des Fast-Food-Riesen, lange vor Söder.


Söder schlug optisch in die gleiche Kerbe: Pommestüte in der linken Hand, Pommesschaufel in der rechten (hier ein Vergleich). Der Moment sprach für sich – doch: Reiner Zufall, erklärte die Bayerische Staatskanzlei. Die Vergleiche seien „konstruiert“. Eine Parallele von Söder zu Trump zu ziehen, gehe „völlig am Sinn dieses Unternehmensbesuchs vorbei“.


Grazie mille! Den Teams in Berlin und Australien.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier