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Nutzungsrechte erwerbenGuten Morgen. Erinnern Sie sich noch an den Bundestagswahlkampf? Lange her ist er jedenfalls noch nicht. Und eigentlich soll ein Wahlkampf ein Wettstreit der Ideen, der besten Konzepte, sein. In der Nachbetrachtung muss man allerdings festhalten: Der vergangene war eher wie ein schlechter Schulaufsatz, am Thema vorbei.
Keine Frage: Eine Diskussion darüber, ob und wie Deutschland nun mehr Geld für Verteidigung, für Schienen, Schulen, Kindergärten ausgeben soll und kann, ist richtig – ja, bitter notwendig. Sie hätte auch vor vier Wochen geführt werden können, als Kern der Auseinandersetzung zwischen Parteien und Kandidaten.
Friedrich Merz’ Kanzlerschaft startet mit dem schalen Beigeschmack, dass er die Größe der Herausforderung entweder falsch eingeschätzt oder damit hinter dem Berg gehalten hat. Gut wäre beides nicht.
Herzlich willkommen am Platz der Republik.
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Was wichtig wird
Um kurz nach 19 Uhr traten Friedrich Merz, Markus Söder, Lars Klingbeil und Saskia Esken in der Halle des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses vor die Kameras. Schnell kam Merz zum Punkt: Als erstes Zwischenergebnis der Sondierungsgespräche wollen Union und SPD umfangreiche Milliardenkredite für Verteidigung und Infrastruktur ermöglichen. Die notwendigen Entscheidungen, um die Rüstungsausgaben hochzufahren, duldeten laut Merz spätestens nach den „jüngsten Entscheidungen der amerikanischen Regierung“ keinen Aufschub mehr.
Whatever it takes: Die Schuldenbremse soll für bestimmte Investitionen in die Verteidigung angepasst werden. Alle Verteidigungsausgaben oberhalb eines Prozents des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollen von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Für Deutschlands Verteidigung müsse gelten: „Whatever it takes“, sagte Merz. CSU-Chef Markus Söder sagte: „Wir rüsten komplett auf.“ Das gelte militärisch, aber auch wirtschaftlich und technologisch. Der Tenor: Das sei nur zu verkraften, wenn die Wirtschaft wieder auf einen stabilen Wachstumskurs zurückkomme.
Verschleiß stoppen: Dafür soll auch die Infrastruktur verbessert werden. Für Investitionen in diese wollen Union und SPD ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zehn Jahren schaffen. „Unser Land fährt auf Verschleiß“, sagte Klingbeil. Deswegen müsse massiv investiert werden. Eine künftige Regierung müsse diesen Verschleiß stoppen. Für die Punkte, für die das Grundgesetz geändert werden muss, sollen nächste Woche entsprechende Anträge in den alten Bundestag eingebracht werden. Die endgültige Entscheidung darüber liege laut Merz beim Ältestenrat.
Dabei soll es nicht bleiben. Wie Klingbeil betonte, wolle man bis Ende 2025 die Schuldenbremse überarbeiten. Wie aus einem Ergebnispapier zu den Sondierungsgesprächen hervorgeht, das SZ Dossier vorliegt, soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die „einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse“ entwickelt, die „dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes“ ermöglicht. Weiterhin wollen Union und SPD im ersten halben Jahr nach der Regierungsbildung ein „Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr“ sowie eine „Prioritätenliste mit schnell zu beschaffenden Rüstungsgegenständen“ vorlegen.
Auch die Länder kommen gut weg. Für sie soll die Schuldenregel gelockert werden, zudem sind 100 der 500 Infrastruktur-Milliarden für Länder und Kommunen bestimmt. Dazu unten mehr. Wie aus dem Papier hervorgeht, sollen die Mittel von Bund, Ländern und Kommunen insbesondere in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung gehen. Merz betonte, es müsse an anderer Stelle gespart werden.
Weiter im Text: Die Sondierungsgespräche sollen nach dieser ersten Einigung bei Finanzfragen am Donnerstag und Freitag fortgesetzt werden. Söder sprach von einer „Verantwortungsgemeinschaft in schweren Zeiten“. Die Regierung könne handeln, bevor die Posten verteilt seien. Die Statements zeigten die weiteren Prioritäten der Sondiererinnen und Sondierer auf: Während Merz vor allem auf die Themen innere Sicherheit, Migration und Wettbewerbsfähigkeit ging, betonte Klingbeil die Entlastung von Familien, stabile Renten und ein gerechtes Steuersystem. Ziel sei es laut Merz, die Beratungen „zeitnah abzuschließen“.
Die Grünen sind zwar nicht mehr in der Regierung, trotzdem wird es jetzt auf sie ankommen. Für die Grundgesetzänderungen, die Union und SPD planen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Die hat die Koalition in spe nicht aus eigener Kraft.
First things first: Kurz vor der Pressekonferenz gestern Abend habe man Grüne und FDP „über unsere Vorschläge informiert“, sagte Friedrich Merz gestern. Den entsprechenden Fraktionsvorsitzenden habe man aber gesagt, erst hätten Union und SPD zu einer Verständigung kommen müssen, „bevor wir dann auch die Grünen und die FDP miteinbeziehen in unsere Überlegungen“. Die Grünen teilten in Person von Fraktionschefin Britta Haßelmann mit, man werde sich die Vorschläge nun in Ruhe anschauen.
Die Bedingungen der Grünen: Hauptanliegen der Grünen ist eine Reform der Schuldenbremse. Es sei jetzt „nicht die Zeit für Durchwurschteln und Pflaster, die viel zu klein sind für die zu behandelnde Wunde“, sagte Ex-Parteichefin Ricarda Lang SZ Dossier gestern Mittag. „Das gilt mit Blick auf unsere Sicherheit, aber auch auf den großen Investitionsstau bei Infrastruktur und Klimaschutz.“ Einzelne Sondervermögen seien der falsche Weg, es brauche eine Reform der Schuldenbremse.
Geht was? Der Plan, die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben anzupassen, könnte den Grünen also die Zustimmung erleichtern. Die größere Frage wird aber sein, wie viel Vertrauen sie in die Verabredung von Union und SPD setzen, die Schuldenbremse nach der Neukonstituierung des Bundestages bis zum Jahresende zu überarbeiten.
Und zwischenmenschlich? In ihren Aussagen sparten die Grünen gestern nicht mit Kritik an Friedrich Merz. Parteichef Felix Banaszak warf ihm vor, er habe Mehrheiten für die Reform der Schuldenbremse vor der Wahl aus „taktisch-ideologischen Gründen“ nicht genutzt und sei „mit Anlauf in die Sackgasse gerannt“. Der SZ sagte Parteichefin Franziska Brantner gestern, Merz habe sich „an die Macht gelogen“. In diesem Verhältnis gibt es also etwas aufzuarbeiten.
Und die FDP? Christoph Meyer, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, sagte gestern Nachmittag: „So kurz vor der Neukonstituierung des Bundestags ist eine Adhoc-Aktion zur Verfassungsänderung mehr als schwierig.“ Die FDP könne Merz „keinen Blanko-Check“ für neue Staatsschulden ausstellen, „um die überfällige Konsolidierung des Kernhaushalts zu umgehen“. Die Liberalen sehen sich vielmehr in ihren Wahlkampfbotschaften bestätigt: „Bei Friedrich Merz werden Kassensturz und Haushaltskonsolidierung als nächstes abgesagt – genau davor hat die FDP gewarnt“, sagte Meyer SZ Dossier. Am Abend bezeichnete Fraktionschef Christian Dürr die Einigung via X als „verantwortungslos“.
Das Sondervermögen für die Investitionen und die angepasste Schuldenregel für die Verteidigungsausgaben müssen vor der Konstituierung des neuen Bundestags den Bundesrat passieren. Am Dienstagabend zeigten sich die Verhandler von Union und SPD optimistisch, dass dies gelingen könnte.
Merz will Grundgesetz „konkretisieren“: „Wir wollen auch den Ländern die Möglichkeit einräumen, in ihren Haushalten den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen BIP nicht überschreiten“, sagte er dazu. Das sei die Regel, die für den Bund bereits im Grundgesetz verankert sei – und die nun im Sinne der Länder angepasst werden solle.
Damit reagiert der CDU-Chef auch auf Forderungen aus den eigenen Reihen. So hatten etwa Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther oder Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner eine Reform gefordert. Und ohne ein Zugeständnis an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, auch der Union, wäre eine Zustimmung im Bundesrat nicht möglich.
Forderung auch der Grünen: „Wir haben einen großen Bedarf an Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz SZ Dossier. Es gebe aber ebenso einen massiven Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur, gerade in Ländern und Kommunen.
Länder wollen mitreden: Die geplante Reform der Schuldenbremse für die Länder soll das ermöglichen. Bayaz hatte zuvor auf Merz’ Wahlkampfankündigung hingewiesen, dass genau diese nötig sei. „Da nehmen wir ihn beim Wort. Er kann nicht erwarten, dass den Ländern eine Lösung präsentiert wird, der sie einfach nur noch zustimmen sollen“, sagte Bayaz am Dienstagnachmittag.
Föderalismuskommission gefordert: Merz müsse die Länder einbeziehen. Auch bei einer grundsätzlichen Reform der Schuldenbremse, wie sie Union und SPD bis Ende 2025 umsetzen wollen. Laut Bayaz müsse die Überarbeitung in einer „Föderalismuskommission unter Einbindung von Bund, Ländern und Experten“ rechtssicher und nachhaltig angegangen werden. In der gestrigen Einigung ist zumindest eine Expertenkommission für die Erarbeitung der Reform auf Bundesebene vorgesehen.
Die Brüsseler Antwort auf die Ankündigung der USA, die Militärhilfen für die Ukraine vorerst einzustellen, folgte prompt: Es geht um die Mobilisierung von „nahezu 800 Milliarden Euro“. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zwei Tage vor dem EU-Gipfel zur Ukraine einen neuen „Plan zur Wiederaufrüstung Europas“ vorgelegt, der auf zwei Säulen aufbaut. Die Mitgliedsländer sollen etwa Kredite für konkrete Verteidigungsprojekte abrufen können, die „aus dem EU-Haushalt“ finanziert werden sollen.
Auch Europa soll aufrüsten: „Europa muss für seine eigene Abschreckung und Verteidigung verantwortlich sein“, schreibt von der Leyen in einem Brief an die Staats- und Regierungschefs, der SZ Dossier vorliegt. Darin skizziert sie unter der Überschrift „REARM Europe“ zunächst im ersten von fünf Punkten Bereiche, in denen aus ihrer Sicht – abgestimmt mit der Nato – Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich sind: Flug- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Raketen und Munition, Drohnen und Anti-Drohnen-Systeme, Cybersicherheit und KI. Konkret nennt sie hier einen neuen Fonds mit einem Volumen von bis zu 150 Milliarden Euro.
Mehr Schulden: Zudem kündigte von der Leyen an, die europäischen Schuldenregeln zu lockern. Damit sollen sich die Mitgliedstaaten für Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene zusätzlich verschulden können, ohne die EU-Schuldenbremse zu verletzen. Das könne „fiskalischen Spielraum“ von nahezu 650 Milliarden Euro über einen Zeitraum von vier Jahren schaffen, sagte von der Leyen in Brüssel. Im Schreiben schlägt die Kommission weiterhin vor, nicht genutzte Mittel zur Regionalförderung aus dem EU-Haushalt umzuwidmen und für die Verteidigung zu nutzen.
Merz telefoniert mit Selenskij: Zudem schlägt von der Leyen vor, entsprechende Restriktionen anzupassen. Zuletzt fordert sie, die Rahmenbedingungen für privates Kapital in der EU schnell zu verbessern, dafür brauche es auch die Kapitalmarktunion. Auch die Europäische Investitionsbank soll eine größere Rolle spielen. Die EU-Länder müssen den Kommissions-Plänen nun zustimmen. Während die schwarz-roten Sondierer in Berlin über Sondervermögen diskutierten, hat Bundeskanzler in spe, Friedrich Merz, gestern mit Wolodimir Selenskij telefoniert: In dem „produktiven Gespräch“ sei es auch um die künftige Zusammenarbeit gegangen, twitterte Selenskij.
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Tiefgang
Was die Ankündigungen angeht, sparten die Verhandler gestern nicht mit großen Worten. Friedrich Merz hatte seinen persönlichen Mario-Draghi-Moment und sagte mit Blick auf die Verteidigungsfähigkeit müsse gelten: „Whatever it takes.“ Markus Söder sagte: „Für die Sicherheit – no limit.“ Doch damit diese Versprechen Wirklichkeit werden können, muss gleich mehrfach das Grundgesetz geändert werden. Mit Ausnahme einer möglichen Reform der Schuldenbremse sollen diese Änderungen noch vom alten Bundestag beschlossen werden.
Die Frage ist aber, ob das verfassungsrechtlich möglich und zulässig ist. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Aspekte – ein inhaltlicher und ein verfahrenstechnischer. Darf der alte Bundestag, erstens, Vorhaben wie das Sondervermögen noch beschließen? Und, zweitens, ist die Vorgehensweise rechtlich zulässig – haben die Abgeordneten etwa ausreichend Zeit, um sich mit der Materie zu befassen und sie zu beraten? Schließlich drängt die Zeit.
Zunächst zur ersten Frage. Alexander Thiele ist Professor für Öffentliches Recht an der BSP Business & Law School in Berlin. Er verweist auf Artikel 39 des Grundgesetzes. Demnach ist der Bundestag auf vier Jahre gewählt. Die Wahlperiode endet erst, wenn das neue Parlament zusammentritt. Das Grundgesetz, sagt Thiele, enthalte also zunächst keine Bestimmung, nach der das Parlament im Moment nicht handlungsfähig wäre.
Die Verfassung sehe aber zum Beispiel durch das Demokratieprinzip aus Artikel 20 „implizite Grundsätze“ vor, die sich auf die Auslegung konkreter Normen – wie der des Artikel 39 – auswirken könnten. Und dadurch zu anderen Ergebnissen führen können.
Mit Blick auf den jetzigen Fall, sagt Thiele, könnte die Argumentation wie folgt aussehen: „Eine Wahl dient eigentlich der Sanktion vorherigen Handelns.“ Diese Möglichkeit sei aber in der derzeitigen Phase nicht gegeben. Der neue Bundestag könne sich schließlich nicht für etwas verantworten, was der alte noch entschieden hat. „Daraus kann man schließen, dass das alte Parlament jedenfalls nichts beschließen darf, was das Leben des neuen signifikant erschwert“, sagt Thiele.
Und damit ist man an dem aus seiner Sicht entscheidenden Punkt angelangt: Wenn Union und SPD ein Sondervermögen beschließen, erschwert das nicht die Arbeit der kommenden Bundesregierung. Das Sondervermögen enthielte schließlich nur die Option, Kredite aufzunehmen. Die kann eine neue Regierung nutzen, muss sie aber nicht. Tut sie es aber, „ist sie dafür vollständig rechenschaftspflichtig“, sagt Thiele. Ihr Handlungsrahmen werde aber nicht eingeschränkt, sondern erweitert. Gleiches gelte für die geplanten Anpassungen der Schuldenbremse bei Verteidigungsausgaben und den größeren Spielräumen der Länder, sich zu verschulden.
Das Argument, die Summe der Kredite sei so hoch, dass durch die Zinslast die Handlungsfähigkeit künftiger Regierungen limitiert wird, hält er für „schwammig“. Es sei völlig offen, ab welcher Summe das gelte. Außerdem sei die Schuldenaufnahme über mehrere Jahre möglich. Aus inhaltlicher Sicht, sagt Thiele, habe er also „kein Problem damit“.
Bleibt der zweite, der verfahrensrechtliche Aspekt. Mahnendes Beispiel ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Sommer 2023. Die Richter stoppten damals die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz. Geklagt hatte der CDU-Politiker Thomas Heilmann. Er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil er sich nicht eingehend genug mit dem Gesetz habe beschäftigen können. Das Gericht folgte damals Heilmanns Argumentation, wonach das Gesetz auch später, etwa in einer Sondersitzung während der Sommerpause, beschlossen werden könnte, weil es erst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte.
Jetzt droht erneut eine Hauruckaktion. Die entscheidende Frage sei nun: „Wie komplex sind die Veränderungen und ist der Zeitraum für die Abgeordneten ausreichend?“, sagt Thiele. Seine Antwort: Das reicht. Die Vorschläge kämen nicht aus dem Nichts, die Abgeordneten könnten sich bereits Gedanken machen. „Und wir wollen ja einen Bundestag, der in wichtigen Situationen schnell handeln kann“, sagt er.
Hinzu kommt ein Punkt, der zwar kein „Rechtsargument, aber ein Legitimitätsargument“ sei. „Wenn eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit durch den Bundestag geht und von einem großen Teil der Bevölkerung getragen wird, dann ist es schwer vorstellbar, dass ein Gericht dagegen stimmt.“ Dafür müssten die Richterinnen und Richter gute, eindeutige Gründe haben, „einen knallharten Verfassungsverstoß“ etwa, sagt Thiele.
Im vorliegenden Fall sei die Materie aber schwammig und bestenfalls umstritten – vor allem im Vergleich dazu, was auf dem Spiel steht: „die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands“, sagt Thiele. „Das kann ein Gericht nicht kippen, ohne zu riskieren, dass es seine Legitimität für die Zukunft verliert.“ Die Sache müsse politisch entschieden werden. „Sonst haben wir eine Verfassungskrise von gigantischem Ausmaß.“
Fast übersehen
Auch die Bundesbank schlägt eine Reform der Schuldenbremse vor. Damit will sie Bund und Ländern angesichts der zahlreichen Herausforderungen einen größeren Verschuldungsspielraum ermöglichen. Das geht aus einem internen Entwurfspapier hervor, über das Henrike Roßbach in der SZ berichtet.
EU-Regeln als neue Grenze: Im Zentrum des neuen Vorschlags steht die laut EU-Regeln maximal zulässige Schuldenquote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Bislang deckelt die deutsche Schuldenbremse die zulässige jährliche Neuverschuldung bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, mit gewissen Spielräumen je nach konjunktureller Lage.
Strenge schafft Spielraum: Wird die Quote konsequent eingehalten, würde die deutsche Staatsverschuldung langfristig deutlich unter 60 Prozent fallen. Würde nun die EU-Vorgabe zum Zielwert erklärt, ermöglichte das im Umkehrschluss eine höhere jährliche Neuverschuldung.
Schockierte NGOs: In einem offenen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weisen mehr als 200 Organisationen und Einzelpersonen die in der Anfrage der Fraktion zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ erhobenen Vorwürfe zurück. Man sei „schockiert über die Sichtweise auf bürgerschaftliche Organisationen“.
Schutz für das demokratische Fundament: „Die Vorwürfe betreffen den Kern einer freiheitlichen Gesellschaft: Kritik und Debatte zu politischen Plänen gehören zur Demokratie dazu, sie machen sie stabil und lebendig“, heißt es weiter. Die Unterzeichnenden fordern die Union als größte Fraktion im Bundestag und „voraussichtliche Regierungspartei“ auf, das demokratische Fundament zu bewahren: Eine kritische und engagierte Bürgerschaft sei dabei kein Störfaktor.
Unterstützung aus der Forschung: Ebenfalls gestern baten mehr als 2000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem offenen Brief die Spitzen der CDU/CSU-Fraktion „eindringlich“ darum, die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft zu respektieren und keinen politischen Druck auf kritische Akteure auszuüben. Außerdem forderten sie die Einführung eines Demokratiefördergesetzes.
Unter eins
Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskij betont auf X, er sei bereit, „unter der starken Führung von Präsident Trump“ an einem dauerhaften Frieden zu arbeiten
Zu guter Letzt
Massive Neuschulden da, rauschendes Fest dort: Während die Spitzen von Union und SPD in einer riesigen grauen Halle des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses von einem verschlissenen Deutschland und riesigen Herausforderungen sprachen, stemmten sich gegenüber, auf der anderen Seite der Spree, einige trotzige Jecken in der Bundestagskantine – dem „Lampenladen“ – dem Verdruss entgegen.
Die kleine rheinische Enklave, die seit dem Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin wacker die Fastnachtstradition im Bundestag aufrechterhält, ließ es sich von keiner noch so schwerwiegenden fiskalischen Entscheidung nehmen, in Kostümen durch das Parlament zu ziehen. Rote Nase auf, Augen zu und durch.