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Grundgesetz vs. Europa-Armee

Mittwoch, 2. April 2025

Guten Morgen. „Wenn du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis“, sagt man ja so schön. So geschehen bei den Koalitionsverhandlungen. Da sollen jetzt Untergruppen die besonders strittigen Themen bearbeiten, Finanzen zum Beispiel. In Berlin wird derweil darüber spekuliert, wie sich der Zeitplan bis zu Merz' Kanzlerkür verschiebt.


Eigentlich sollte es ja am 23. April so weit sein. Der Termin lässt sich allem Anschein nach aber nicht mehr halten. Die SPD-Mitglieder müssen noch über den Koalitionsvertrag abstimmen. Für den Prozess sind zehn Tage veranschlagt, er soll zudem nicht hauptsächlich während der Osterferien stattfinden. Die beginnen in vielen Bundesländern aber bereits am 14. und dauern teilweise bis zum 25. April.


Das könnte bedeuten: Der Merz kommt erst im Mai.


Willkommen am Platz der Republik.

Was wichtig wird

1.

In der entscheidenden Phase der Koalitionsgespräche eskaliert der Streit über die künftige Migrationspolitik. Innenministerin Nancy Faeser wies gestern Vorschläge für noch härtere Maßnahmen und eine Abkehr vom Asylrecht scharf zurück: „Das Asylrecht steht für die SPD nicht zur Disposition“, sagte die SPD-Politikerin bei der Vorlage ihrer Migrationsbilanz in Berlin, wie Markus Balser in der SZ berichtet. Am Abend zuvor hatte der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, ein Ende des individuellen Asylrechts und stattdessen die Einführung von humanitären Kontingenten gefordert.


Warnung vor zu großen Versprechen: Die geschäftsführende Innenministerin Faeser präsentierte bei der Vorstellung ihrer Migrationsbilanz sinkende Asylzahlen. So sei die Zahl der Asylbewerber innerhalb der vergangenen zwei Jahre um 50 Prozent zurückgegangen. Zudem habe die Zahl der Rückführungen um 55 Prozent zugenommen. Faeser warnte angesichts sinkender Asylzahlen vor einer vergifteten gesellschaftlichen Debatte und zu großen Versprechen der neuen Regierung.


Union will Innenministerium: Dass die Noch-Innenministerin auch die künftige sein wird, gilt als unwahrscheinlich. Denn in einer neuen Bundesregierung unter einem Kanzler Merz dürfte die Union das Innenministerium beanspruchen. Faesers Bilanz aber lieferte der SPD neue Argumente, der Union bei einer massiven Verschärfung des Asylkurses nicht zu folgen. Beide Seiten lägen bei den Koalitionsgesprächen in den strittigen Punkten noch weit auseinander, hieß es in Verhandlungskreisen.


Reine Symbolpolitik? Selbst bereits geeinte Punkte bereiten Probleme. So hatte die Union zwar in den Koalitionsverhandlungen gegen Widerstände in der SPD durchgesetzt, Menschen an den Grenzen zurückzuweisen, auch wenn sie um Asyl ersuchen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Das soll nur in Abstimmung mit den Nachbarländern geschehen. Österreich oder auch Polen lehnen den Merz-Plan aber nach Angaben aus Regierungskreisen weiterhin strikt ab. Damit würde es die Maßnahme zwar in den Koalitionsvertrag schaffen, bliebe aber praktisch wirkungslos. Von der von Merz versprochenen Asylwende bliebe damit wenig übrig.

2.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil übergibt Regierungsamt und SPD-Landesvorsitz an seinen früheren Konkurrenten und langjährigen Mitstreiter Olaf Lies. Als Weil und Lies gestern Nachmittag vor die Presse traten, hatten die SPD-Gremien und der grüne Koalitionspartner schon zugestimmt. Die Übergabe im Mai soll ebenso konfliktlos laufen wie im vergangenen Jahr der Wechsel im SPD-regierten Rheinland-Pfalz von Malu Dreyer zu Alexander Schweitzer.


Generationswechsel: Damit setzt sich ein schrittweiser Generationswechsel bei den Ministerpräsidenten fort. Weil hört nach zwölf Jahren im Amt auf, nächstes Jahr tritt der Grüne Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg ab. Der 66-jährige Weil begründete seinen Schritt mit seinem Alter. Die Dauerbelastung strenge ihn mehr an als früher, er leide unter Schlafstörungen. „Es ist Zeit, kürzerzutreten“, sagte Weil. Früher habe er Wahlkämpfe immer gemocht, aber der Bundestagswahlkampf in diesem Winter sei besonders kraftverzehrend gewesen.


Lange Frist: Weil räumte ein, dass auch das SPD-Ergebnis bei der Bundestagswahl eine Rolle gespielt habe. Die niedersächsischen Sozialdemokraten hatten mit 23 Prozent der Zweitstimmen zwar deutlich über dem Bundesschnitt gelegen, aber auch zehn Punkte gegenüber der Bundestagswahl 2021 und der Landtagswahl 2022 verloren. Der 57 Jahre alte Lies, derzeit zum zweiten Mal Wirtschaftsminister des Landes, hat jetzt etwa zweieinhalb Jahre Zeit, um sich vor der nächsten Landtagswahl als Landesvater zu profilieren. Lies sagte, er wolle auch nach 2027 die Koalition mit den Grünen fortsetzen, zu denen er schon in der gemeinsamen Oppositionszeit vor 2013 ein gutes Verhältnis hatte.


CDU in Wartestellung: Bei der Bundestagswahl kamen SPD und Grüne allerdings nur auf zusammen 34,5 Prozent der Zweitstimmen nach fast 48 Prozent bei der vergangenen Landtagswahl. Die CDU unter Partei- und Fraktionschef Sebastian Lechner war mit 28 Prozent bei der Bundestagswahl zwar auch nicht stärker als bei der Landtagswahl, macht sich aber wieder Hoffnungen auf die Regierung. Wenn die Linke 2027 in den Landtag einziehen sollte, könnte Rot-Rot-Grün eine Alternative zu Schwarz-Rot sein, je nach Stärke der AfD, die fast 17,8 Prozent der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl holte.

3.

„Der wissenschaftliche Austausch mit den Vereinigten Staaten ist kein diplomatisches Beiwerk, sondern ein Grundpfeiler unserer transatlantischen Beziehungen. Programme wie Fulbright sind dafür unverzichtbar“, sagte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer. SZ Dossier und andere Medien hatten zuvor über Unregelmäßigkeiten im Fulbright-Programm berichtet. Stipendiatinnen und Stipendiaten befürchten gar ein Ende des Programms unter US-Präsident Trump.


Kürzungen und Beurlaubungen: Durch Kürzungen und eine vorübergehende Aussetzung der Finanzierung hakt es seit Wochen. So waren etwa Administratoren von Fulbright in den USA beurlaubt worden, Stipendiaten konnten bestimmte Anträge nicht stellen. „Ich selbst habe das in meiner Studienzeit persönlich erleben dürfen: Was man dabei gewinnt, ist viel mehr als Wissen – es ist Vertrauen, Verständnis, Freundschaft und internationale Orientierung“, sagte Schäfer. Er verbrachte dank eines Fulbright-Stipendiums sein Studium in Berkeley.


Neue Perspektiven: Der Vorsitzende der Parlamentariergruppe USA des alten Bundestags forderte SZ Dossier gegenüber eine Berliner Reaktion: „Gerade jetzt sollten wir in Deutschland gezielte, unbürokratische Angebote schaffen und den von den Zahlungsausfällen betroffenen Stipendiat*innen neue Forschungs- und Studienperspektiven bieten“, sagte Schäfer.

4.

Das Defizit der kommunalen Haushalte war 2024 so hoch wie seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 nicht. Das gab das Statistische Bundesamt gestern bekannt. Demnach waren Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden im vergangenen Jahr mit 24,8 Milliarden Euro im Minus. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2023. Da betrug das Defizit der kommunalen Haushalte 6,6 Milliarden Euro. 6,2 Prozent der Ausgaben waren 2024 nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus Reserven oder über Kredite finanziert werden. Grundlage der Auswertung sind vorläufige Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik.


Ursachen: Treiber der kommunalen Ausgaben seien laut Statistischem Bundesamt vor allem die Sozialleistungen gewesen. Dafür gaben die Kommunen 2024 knapp zwölf Prozent – also gut neun Milliarden Euro – mehr aus als im Jahr 2023. Hauptgrund seien die Erhöhungen beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe zum Jahresbeginn 2024 gewesen. Die höheren Leistungssätze hätten auch dazu geführt, dass mehr Menschen Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Auch für ihre Beschäftigten mussten die Kommunen in Folge der Tarifsteigerungen mehr ausgeben, die Personalausgaben stiegen im Vergleich zu 2023 um gut neun Prozent.


Ausgaben vs. Einnahmen: Insgesamt, so errechneten es die Statistiker, seien die Ausgaben der Kommunen in den Kernhaushalten um 8,8 Prozent (29,4 Milliarden Euro) auf einen Wert von knapp 363 Milliarden Euro gestiegen. Die Einnahmen konnten mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten, sie lagen mit etwa 339 Milliarden gut 3,5 Prozent bzw. 11,4 Milliarden über dem Wert von 2023.


Und jetzt? Das Sondervermögen könne zwar verhindern, dass kommunale Investitionen einbrechen, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Es könne aber nicht die strukturelle Schieflage der kommunalen Haushalte beenden. Er plädierte daher für einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Außerdem sollten sich Bund und Länder darum bemühen, dass den Kommunen die Sozialausgaben „nicht weiter über den Kopf wachsen“. Laut der Auswertung des Statistischen Bundesamtes war das vergangene Jahr das zweite Jahr in Folge, in dem die kommunalen Haushalte eine „Deckungslücke“ aufwiesen – also im Defizit lagen. Zuvor verzeichneten sie mehr als zehn Jahre lang zwar schwankende und teilweise geringe, aber konstante Überschüsse.

Tiefgang

Seitdem die Verlässlichkeit des Bündnispartners USA nicht mehr sicher ist, diskutiert Europa darüber, wie man die eigene Verteidigung stärken kann. Höhere Rüstungsausgaben, gemeinsame Beschaffung, ein Ukraine-Friedenseinsatz einer Koalition der Willigen – das alles ist schon auf dem Weg. Könnte am Ende gar eine europäische Armee stehen?


Nein, oder jedenfalls nicht so lange das Grundgesetz gilt, sagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. „Die Realisierung einer europäischen Armee wäre auf der Basis des Grundgesetzes nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zulässig“, so Papier im Interview mit SZ Dossier. Jeder Einsatz der Bundeswehr müsse zwingend vom Bundestag beschlossen werden.


Der Philosoph Jürgen Habermas hatte in der SZ die Frage gestellt, ob die Europäische Union (EU) global als selbständiger Machtfaktor wahrgenommen werden könne, solange jeder Mitgliedstaat über Aufbau und Einsatz seiner Streitkräfte letztlich souverän entscheide.


„Nur mit kollektiver Handlungsfähigkeit auch im Hinblick auf den Einsatz militärischer Gewalt gewinnt sie geopolitische Selbständigkeit“, schrieb Habermas. Laut Habermas könne dies auch im Rahmen einer „engeren Kooperation“ eines Teils der EU-Staaten geschehen. In jedem Fall müsse die Bundesregierung Integrationsschritte gehen, die die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel stets verweigert habe.


Papier hält dagegen, dass eine „Supranationalisierung“ der Streitkräfte unabhängig vom Willen der Regierung oder selbst des Bundestages unmöglich wäre. „Es geht nicht nur darum, dass die Bundesregierung einen Schritt gehen würde, den bisherige Regierungen bisher vermieden haben. Es geht um Hürden im Grundgesetz“, sagt Papier.


Gemeint sind Hürden, die selbst eine Änderung des Grundgesetzes verbieten. Denn das „zivile und militärische Gewaltmonopol“ gehöre zu den „wesentlichen Bereichen demokratischer Selbstgestaltung“ und sei dem Artikel 23 des Grundgesetzes damit übergeordnet. Artikel 23 ermächtigt den deutschen Gesetzgeber zur europäischen Integration.


Bevor der geltende EU-Vertrag – der Lissabon-Vertrag – Ende 2009 in Kraft trat, hatte das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni des gleichen Jahres in einem Grundsatzurteil die Grenzen der europäischen Integration aufgezeichnet, basierend auf den unveränderlichen Grundsätzen in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes. Da die völkerrechtliche Souveränität nicht aufgegeben werden dürfe, müssten alle wesentlichen Entscheidungen letztlich vom Bundestag getroffen werden – egal ob zu Finanzen, Wirtschaft oder Sicherheit.


Mit Bezug auf dieses „Demokratieprinzip“ wurden Bundesregierung und Bundestag in den vergangenen Jahren immer wieder verklagt, wenn es um europäische Politik ging, etwa angesichts gemeinsamer Schuldenaufnahme der EU-Kommission für das Programm „Next Generation EU“ zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Corona-Folgen. Mit einer Ausnahme – Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ab 2015 – sahen die Richter bisher keine solchen Grenzüberschreitungen.


Auch bei der militärischen Zusammenarbeit schloss das Gericht 2009 engere Koordination nicht aus. Es gebe „keine unübersteigbare Grenze für eine technische Integration eines europäischen Streitkräfteeinsatzes über gemeinsame Führungsstäbe, für die Bildung gemeinsamer Streitkräftedispositive oder für eine Abstimmung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Rüstungsbeschaffungen“ heißt es im Beschluss von 2009.


Nur der jeweilige konkrete Einsatz der Bundeswehr hänge vom Bundestag ab, und zwar „konstitutiv“ – also im gegenwärtigen Rechtssystem unveränderlich. „Das beruht auf der Erkenntnis, dass die EU kein Bundesstaat ist, sondern ein besonderer Verbund souveräner Staaten“, erklärt Papier.


Das entspricht den gegenwärtigen Regeln in der Nato und der EU. Denn nicht nur im Militärbündnis, auch im EU-Vertrag gibt es eine Beistandspflicht. Sowohl bei Artikel 5 des Nato-Vertrages als auch nach Artikel 42 des EU-Vertrages bleibt es allen Mitgliedsstaaten überlassen, ob beziehungsweise wie sie helfen.


Habermas wünscht sich eine europäische Zuständigkeit auch deshalb, damit Deutschland im Falle, dass es sich zu einer „alle Nachbarn weit überragenden Militärmacht“ mausert, keine Alleingänge unternehmen könne. Das allerdings dürfte ebenso Zukunftsmusik sein wie eine echte europäische Armee, für die laut Papier ein europäischer Bundesstaat nötig wäre.


Ein solches Szenario ist verfassungsrechtlich nicht undenkbar. Aber nicht auf Basis des Grundgesetzes. Papier dazu: „Deutschland kann sich eine neue Verfassung geben“. Wenn Deutschland einen europäischen Bundesstaat mitgründen und Teil davon werden wolle, müsse sich die Bundesrepublik nach Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung geben – per Volksabstimmung.


Allerdings müssten andere Mitgliedsstaaten dann den gleichen Weg gehen und zusammen eine neue EU-Verfassung ausarbeiten. Seit 2009 haben sich die EU-Staaten nicht einmal an eine Überarbeitung ihrer Verträge gewagt, weil man nicht mehr auf die nötige Zustimmung in allen Ländern vertraut. Die Gründung eines europäischen Bundesstaates sei immer wieder diskutiert worden, habe aber nie die Oberhand gewonnen, erinnert Papier.


Damit bleibt allerdings auch die von Habermas gestellte Frage offen, wie ernst potenzielle Gegner ein Staatenbündnis nehmen, das bei einem Angriff auch nach dem ersten Schuss auf mehreren Ebenen diskutieren muss, wer wie zurückschießen darf. Peter Ehrlich

Fast übersehen

5.

Klare Worte beim Abschied: Außenministerin Annalena Baerbock hat auf ihrer Reise in der Ukraine davor gewarnt, sich von der „Hinhaltetaktik“ des russischen Präsidenten Wladimir Putin täuschen zu lassen. Es wird ihr letzter Besuch als Außenministerin sein. Es sei Putin, der auf Zeit spiele, keinen Frieden wolle und seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg fortsetzte, sagte die Ministerin in Kyiv. „Er simuliert Verhandlungsbereitschaft, weicht aber von seinen Zielen keinen Millimeter ab. Wir dürfen uns von Putin und seinen Claqueuren nicht blenden lassen.“


Appell Richtung Washington: Beim anstehenden Treffen der Nato-Außenminister am Donnerstag und Freitag in Brüssel werde sie der amerikanischen Seite deutlich machen, „dass wir uns auf Putins Hinhaltetaktik nicht einlassen dürfen“, sagte Baerbock laut Deutscher Presse-Agentur. Der Kreml hatte am Montag mitgeteilt, Russland und die USA arbeiteten an Ideen für eine mögliche Friedenslösung in der Ukraine und an einem Ausbau der bilateralen Beziehungen.


Hilfsgelder sollen weiter fließen: Wie Baerbock betonte, werde auch die nächste Bundesregierung die Ukraine weiter unterstützen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer seien weiterhin entschlossen, sich gegen die russische Aggression zu wehren. „Um sie hierbei zu unterstützen, stellen wir der Ukraine heute weitere 130 Millionen Euro an humanitärer Hilfe und Stabilisierungsmitteln zur Verfügung“, kündigte Baerbock an.

6.

Von der Leyen will kontern: Im Zollstreit mit den USA hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine europäische Antwort in Aussicht gestellt. Man wolle zwar nicht unbedingt Vergeltung üben, so von der Leyen: „Unser Ziel ist eine Verhandlungslösung. Aber natürlich werden wir, wenn nötig, unsere Interessen, unsere Menschen und unsere Unternehmen schützen“, sagt sie vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Wenn dies notwendig werde, gebe es einen Plan in der Schublade, der auch genutzt werde.


Tag der Befreiung? Die US-Regierung von Donald Trump bereitet einem Bericht der Washington Post zufolge breit angelegte Zölle gegen zahlreiche Länder vor. Sie dürften in der Größenordnung von rund 20 Prozent liegen. Wie Reuters berichtet, will Trump heute „reziproke Zölle“, also wechselseitige Zölle gegen fast alle Handelspartner, verkünden und spricht von einem „Tag der Befreiung“.

7.

Ermittlung gegen Bystron: Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben und damit den Weg für weitere Ermittlungen freigemacht. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Bystron wegen eines mutmaßlich strafrechtlichen relevanten Beitrags in einem sozialen Netzwerk.


Hitlergruß-Collage: In dem Beitrag sind Politiker – unter anderem Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – abgebildet, wie sie in verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entsteht durch die Collage der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß. Bystron wird beschuldigt, das zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben.


Erst Bundestag, dann EU-Parlament: Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Da der AfD-Politiker mittlerweile Europaabgeordneter ist, war das Strafverfahren gegen ihn vorläufig ausgesetzt worden, da nun das EU-Parlament ebenfalls seine Immunität aufheben musste.

Unter eins

Friedrich Merz muss endlich klarstellen, dass Deutschland den Haftbefehl gegen Netanjahu vollziehen würde, sollte der israelische Ministerpräsident unser Land besuchen wollen.

SPD-Außenexperte Rolf Mützenich fordert in der SZ den wahrscheinlich künftigen Kanzler zur Einhaltung internationalen Rechts auf

Zu guter Letzt

Die Milliardäre werden immer mehr. Weltweit gibt es nun schon über 3000, hat das US-Magazin Forbes ermittelt. Bei den ganz superreichen Superreichen spielt Deutschland zwar keine Rolle, aber der Jüngste auf der exklusiven Liste ist ein deutscher Erbe: Der 19-jährige Johannes von Baumbach, dessen Familie das Pharmaunternehmen Boehringer gehört. Sein Vermögen taxiert das Magazin auf 5,4 Milliarden US-Dollar.


Stichtag für die Erstellung der Liste war der 7. März und ganz oben steht Elon Musk mit 342 Milliarden Dollar, gefolgt von Mark Zuckerberg und Jeff Bezos. Die Herren sind ja nicht zuletzt von den Fotos bei der Amtseinführung von Donald Trump als US-Präsident bekannt. Trump selbst bringt es zwar nur auf 5,1 Milliarden, hat dafür aber sein Vermögen im Wahljahr mehr als verdoppelt. Im Übrigen geht es bei den Milliardären genauso ungerecht zu wie bei der weltweiten Vermögensverteilung im Allgemeinen: Die reichsten 15 Personen haben mehr als die gesamte untere Hälfte der Liste.

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Florian Eder

Leiter SZ Dossier