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Nutzungsrechte erwerbenKI-Haftung: Die ungelöste Gretchenfrage der KI-Regulierung

Philipp Hacker
Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt KI-Regulierung
Philipp Hacker ist Rechtswissenschaftler und Inhaber der Professur für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der European New School of Digital Studies (ENS) der Europa-Universität Viadrina. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört aktuell die europäische KI-Verordnung. Zudem forscht er zum EU-Datenschutzrecht, insbesondere zur Datenschutz-Grundverordnung. In Berlin und Brüssel wird er regelmäßig als Sachverständiger eingeladen. Hacker ist Mitbegründer und Co-Leiter des International Expert Consortium on the Regulation, Economics and Computer Science of AI (RECSAI).
Alle reden über den AI Act, aber die wahre Gretchenfrage der Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) bleibt unbeantwortet: Wer haftet, wenn KI-Systeme Schaden anrichten? Am 30. Januar wird diese zentrale Frage im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert. Der Autor dieser Zeilen ist zugleich Verfasser einer Studie zur KI-Haftung und stellt seine Ergebnisse einer kritischen Debatte im Rechtsausschuss. Es ist höchste Zeit, dass Europa nicht nur über Regeln zur Entwicklung und Nutzung von KI nachdenkt, sondern auch über die Konsequenzen, wenn diese Regeln verletzt werden.
Warum die AI Liability Directive (AILD)?Der AI Act legt umfangreiche Vorgaben für die Sicherheit und Transparenz von KI-Systemen fest, doch ein echtes Haftungsregime fehlt. Keine Vorschrift des AI Act sagt, wer den Schaden ersetzen muss, wenn der AI Act verletzt wird. In Teilen übernimmt dies die neue Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD). Doch auch sie bietet nur begrenzten Schutz, insbesondere bei neuen Herausforderungen durch generative KI. Diese Lücken müssen geschlossen werden, um Betroffene effektiv zu schützen. Genau das hat der europäische Gesetzgeber mit der AILD vor.
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